Softwarelizenz- und Servicevereinbarung (EULA)

Datum des Inkrafttretens: 8. April 2020

BITTE SORGFÄLTIG LESEN: HYPERTHERM LIZENZIERT DIE SOFTWARE UND ANDERE LIZENZIERTE MATERIALIEN NUR UNTER DER BEDINGUNG, DASS DER LIZENZNEHMER ALLE IN DIESER VEREINBARUNG ENTHALTENEN ODER REFERENZIERTEN BEDINGUNGEN AKZEPTIERT.

Durch Auswahl der Schaltfläche „Ich stimme zu“ oder einer anderen Schaltfläche oder eines anderen Mechanismus, mit dem die Zustimmung zu den Bedingungen einer elektronischen Kopie diese Vereinbarung bestätigt wird, oder durch Installation, Herunterladen, Zugriff oder anderweitiges Kopieren oder Verwenden des gesamten oder eines Teils des Hypertherm-Materials (i) akzeptieren Sie diese Vereinbarung im Namen der Einheit, für die Sie handlungsbefugt sind (z. B. ein Arbeitgeber), und erkennen an, dass diese Einheit rechtlich an diese Vereinbarung gebunden ist (und Sie erklären sich damit einverstanden, in einer Weise zu handeln, die mit dieser Vereinbarung übereinstimmt) oder, falls es keine solche Einheit gibt, für die Sie handlungsbefugt sind, akzeptieren Sie diese Vereinbarung im Namen Ihrer eigenen Person und erkennen an, dass Sie rechtlich an diese Vereinbarung gebunden sind, und (ii) versichern und garantieren Sie, dass Sie das Recht, die Befugnis und die Autorisierung haben, im Namen dieser Einrichtung (falls vorhanden) oder für sich selbst zu handeln und diese oder sich selbst rechtlich zu binden. Sie dürfen diese Vereinbarung nicht im Namen einer anderen Einheit annehmen, es sei denn, Sie sind ein Mitarbeiter oder ein anderer Vertreter dieser anderen Einheit mit dem Recht, der Befugnis und der Autorität, im Namen dieser anderen Einheit zu handeln.

Wenn der Lizenznehmer nicht bereit ist, diese Vereinbarung zu akzeptieren, oder Sie nicht das Recht, die Befugnis und die Autorisierung haben, im Namen dieser Einrichtung oder für sich selbst als Einzelperson (falls es keine solche Einrichtung gibt) zu handeln und diese oder sich selbst rechtlich zu binden, (a) WÄHLEN SIE NICHT DIE SCHALTFLÄCHE „ICH STIMME ZU“ AUS ODER KLICKEN SIE ANDERWEITIG AUF EINE SCHALTFLÄCHE ODER EINEN ANDEREN MECHANISMUS, DER ZUR BESTÄTIGUNG DER VEREINBARUNG DIENT, UND INSTALLIEREN SIE DIE HYPERTHERM-MATERIALIEN NICHT, WEDER GANZ NOCH TEILWEISE, LADEN SIE SIE NICHT HERUNTER, GREIFEN SIE NICHT DARAUF ZU UND KOPIEREN ODER VERWENDEN SIE SIE NICHT ANDERWEITIG ; UND (b) KANN DER LIZENZNEHMER DIE HYPERTHERM-MATERIALIEN (EINSCHLIESSLICH JEGLICHER KOPIEN) INNERHALB VON DREISSIG (30) TAGEN AB DEM DATUM DES ERWERBS DER HYPERTHERM-MATERIALIEN AN DAS UNTERNEHMEN, VON DEM SIE ERWORBEN WURDEN, ZUR ERSTATTUNG DER VOM LIZENZNEHMER GEZAHLTEN ANWENDBAREN LIZENZGEBÜHREN ZURÜCKGEBEN.

Die Begriffe „Hypertherm“, „Vereinbarung“ und „Lizenznehmer“ sowie andere in dieser Vereinbarung verwendete Begriffe in Großbuchstaben sind definierte Begriffe. Die Definitionen finden sich in Anhang A (falls die Begriffe nicht im Hauptteil der Vereinbarung definiert sind).

1. Lizenz

1.1 Lizenzgewährung. Vorbehaltlich und unter der Bedingung der kontinuierlichen Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer und der Zahlung der geltenden Gebühren gewährt Hypertherm dem Lizenznehmer eine nicht exklusive, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz zur Installation von dem und zum Zugriff auf das Lizenzmaterial, jeweils ausschließlich (a) im Gebiet, (b) im Rahmen des Lizenztyps und der Zulässigen Anzahl, die in der geltenden Lizenzkennung angegeben sind, und (c) in Übereinstimmung mit den anderen Bedingungen dieser Vereinbarung. Verschiedene Lizenztypen sind in Anhang B beschrieben. In allen Fällen, in denen die Lizenzkennung keinen Lizenztyp oder keine Zulässige Anzahl angibt oder keine Lizenzkennung vorliegt, ist der Lizenztyp standardmäßig die Evaluierungslizenz und die Zulässige Anzahl ist standardmäßig eins (1).

1.2 Upgrades und Vorgängerversionen.

1.2.1 Auswirkungen von Updates. Wenn Hypertherm oder ein Wiederverkäufer dem Lizenznehmer ein Upgrade auf andere Lizenzmaterialien bereitstellt, die zuvor an den Lizenznehmer lizenziert wurden, gelten die zuvor an den Lizenznehmer lizenzierten Lizenzmaterialien und alle anderen Hypertherm-Materialien, die sich darauf beziehen, danach als „Vorgängerversion.“ Mit Ausnahme der in Kapitel 1.2.2 (Ausnahme für Abonnement- und Wartungslizenznehmer) festgelegten Fällen erlöschen die Lizenzgewährung und andere Rechte in Bezug auf eine Vorgängerversion einhundertzwanzig (120) Tage nach der Installation des Updates. Innerhalb dieses Zeitraums von einhundertzwanzig (120) Tagen – außer in den in Kapitel 1.2.2 (Ausnahme für Abonnement- und Wartungslizenznehmer) dargelegten Fällen – (a) muss der Lizenznehmer jegliche Nutzung einer Vorgängerversion einstellen und alle Kopien der Vorgängerversion deinstallieren, und (b) stellt nach Ablauf dieses Zeitraums diese Vorgängerversion kein Lizenzmaterial mehr dar, sondern gilt vielmehr als ausgeschlossenes Material und der Lizenznehmer besitzt keine Lizenz mehr für eine solche Vorgängerversion. Auf Verlangen von Hypertherm verpflichtet sich der Lizenznehmer, alle Kopien der Vorgängerversion zu vernichten oder an Hypertherm oder den Händler zurückzugeben, von dem sie erworben wurden. Hypertherm behält sich das Recht vor, vom Lizenznehmer einen zufriedenstellenden Nachweis zu verlangen, dass alle Kopien einer Vorgängerversion deinstalliert und, auf Verlangen von Hypertherm, vernichtet oder an Hypertherm oder den Wiederverkäufer, von dem sie erworben wurden, zurückgegeben wurden.

1.2.2 Ausnahme für Abonnement- und Wartungslizenznehmer. Die Beendigung der in Kapitel 1.2.1 (Auswirkung von Aktualisierungen) beschriebenen Rechte an Vorgängerversionen gilt möglicherweise nicht für den Lizenznehmer, wenn und soweit (a) der Lizenznehmer ein Abonnement hat und die Abonnementprogrammbedingungen dem Lizenznehmer erlauben, diese Vorgängerversionen zu behalten oder (b) der Lizenznehmer eine Wartung hat oder (c) Hypertherm anderweitig schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Zusatzbedingungen. Das Lizenzmaterial (oder Teile davon) kann Bedingungen unterliegen (z. B. Bedingungen, die diesem Lizenzmaterial beiliegen oder im Zusammenhang mit der Bestellung, Installation, dem Herunterladen, dem Zugriff, der Verwendung oder dem Kopieren dieses Lizenzmaterials zur Verfügung gestellt werden), die die in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen ergänzen oder von diesen abweichen, und der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, diese Bedingungen einzuhalten.

1.4 Sonstige Materialien. Wenn Hypertherm dem Lizenznehmer zusätzliche Materialien im Zusammenhang mit dem Lizenzmaterial bereitstellt oder zugänglich macht, einschließlich Korrekturen, Patches, Service Packs, Updates oder Upgrades oder neue Versionen des Lizenzmaterials (einschließlich Upgrades) oder zusätzliche Materialien oder Benutzerdokumentationen für das Lizenzmaterial, (a) können diese zusätzlichen Materialien zusätzliche oder andere Bedingungen als die in dieser Vereinbarung festgelegten enthalten oder ihnen unterliegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf zusätzliche oder andere Gebühren, Lizenzbedingungen oder Nutzungsbeschränkungen), und der Lizenznehmer verpflichtet sich, diese Bedingungen einzuhalten, oder (b) falls es keine anderen Bedingungen für diese zusätzlichen Materialien gibt, unterliegen sie (vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in diesem Kapitel 1.2 (Upgrades und Vorgängerversionen)) denselben Bedingungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Lizenzen, anwendbare Lizenzart und Zulässige Anzahl sowie andere Bedingungen dieser Vereinbarung) wie das Lizenzmaterial, für das diese zusätzlichen Materialien gelten. In keinem Fall ergeben sich aus dem Vorstehenden Rechte in Bezug auf ausgeschlossene Materialien.

1.5 Autorisierte Benutzer. Der Lizenznehmer darf die Installation des Lizenzmaterials und/oder den Zugriff auf das Lizenzmaterial nur dem Personal des Lizenznehmers gestatten (sofern in der geltenden Lizenzart nicht anders angegeben), und jede solche Installation oder jeder solche Zugriff unterliegt allen anderen Anforderungen, die durch diese Vereinbarung und die geltende Lizenzart und Zulässige Anzahl auferlegt werden. Der Lizenznehmer ist für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch das Personal des Lizenznehmers und alle anderen Personen verantwortlich, die über den Lizenznehmer Zugriff auf die Hypertherm-Materialien haben (unabhängig davon, ob dieser Zugriff von Hypertherm oder im Rahmen des geltenden Lizenztyps und der Zulässigen Anzahl autorisiert ist).

1.6 Lizenzmaterialien Dritter. Die Hypertherm-Materialien können Software, Daten oder andere Materialien Dritter enthalten oder von diesen begleitet sein, die Bedingungen unterliegen und in Einklang mit ihnen bereitgestellt werden, die die in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen ergänzen oder von ihnen abweichen. Solche Bedingungen können in oder mit solcher Software, Daten oder anderen Materialien Dritter (z. B. im „Über-Kasten“) oder einer von Hypertherm angegebenen Webseite (die URL dazu kann auf der Website von Hypertherm oder auf Anfrage bei Hypertherm bezogen werden) enthalten sein oder es kann darauf verwiesen werden. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, diese Bedingungen einzuhalten. Darüber hinaus trägt der Lizenznehmer die alleinige Verantwortung für die Beschaffung und Einhaltung von Lizenzen, die für die Verwendung von Software, Daten oder anderen Materialien Dritter erforderlich sein können, die der Lizenznehmer in Verbindung mit dem Lizenzmaterial verwendet oder erwirbt. Der Lizenznehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Hypertherm keine Verantwortung für Software, Daten oder andere Materialien Dritter oder deren Nutzung durch den Lizenznehmer übernimmt und keine Zusicherungen oder Garantien abgibt.

1.7 Abonnement. Hypertherm kann dem Lizenznehmer Abonnements für das lizenzierte Material anbieten, und (falls ja) kann der Lizenznehmer sich dafür entscheiden, diese zu erwerben, die dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Vereinbarung lizenziert werden (und diese Abonnements können zusätzliche oder andere Rechte als die in dieser Vereinbarung festgelegten umfassen). Alle Abonnements unterliegen den entsprechenden Bedingungen von Hypertherm, die in den geltenden Abonnementprogrammbedingungen festgelegt sind. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er, wenn er ein Abonnement beantragt, annimmt oder nutzt, an diese Bedingungen gebunden ist, die von Zeit zu Zeit in Übereinstimmung mit den geltenden Abonnementprogrammbedingungen geändert werden können (und dass solche Bedingungen, die von Zeit zu Zeit geändert werden können, Teil dieser Vereinbarung sind und durch Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen werden), und der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, diese Bedingungen einzuhalten. Der Lizenznehmer erkennt an, dass Hypertherm die weitere Annahme solcher Bedingungen als Bedingung für die Bereitstellung von Abonnements verlangen kann.

1.8 Dienstleistungen. Hypertherm kann von Zeit zu Zeit bestimmte Dienstleistungen erbringen und der Lizenznehmer kann sich dafür entscheiden, diese zu erhalten oder davon zu profitieren. Alle Dienstleistungen unterliegen den entsprechenden Bedingungen von Hypertherm, die in den geltenden Dienstleistungsbedingungen festgelegt sind. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er, wenn er Dienstleistungen anfordert, annimmt oder in Anspruch nimmt, an solche Bedingungen gebunden ist, die von Zeit zu Zeit in Übereinstimmung mit den geltenden Dienstleistungsbedingungen geändert werden können (und dass solche Bedingungen, die von Zeit zu Zeit geändert werden können, Teil dieser Vereinbarung sind und durch Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen werden), und der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, diese Bedingungen einzuhalten. Der Lizenznehmer erkennt an, dass Hypertherm die weitere Annahme solcher Bedingungen als Bedingung für die Erbringung der Dienstleistungen verlangen kann.

1.9 Archivkopie. Die Lizenz des Lizenznehmers gemäß Kapitel 1.1 (Lizenzgewährung) umfasst das Recht, eine einzige Archivkopie des Lizenzmaterials im Gebiet anzufertigen, vorausgesetzt, dass (a) die Beschränkung auf eine einzige Kopie nicht für Kopien gilt, die als zufälliger Teil einer routinemäßigen Sicherung des gesamten Computersystems des Lizenznehmers, auf dem das Lizenzmaterial gemäß dieser Vereinbarung installiert ist, erstellt werden, wenn diese Sicherung die Erstellung von Kopien im Wesentlichen aller anderen Software auf diesem Computersystem umfasst, und (b) auf eine Archivkopie nur zugegriffen oder diese installiert werden darf (außer auf einem Sicherungsmedium, von dem aus auf das Lizenzmaterial nicht zugegriffen werden kann), wenn und solange die primäre Kopie des Lizenzmaterials nicht zugänglich und funktionsunfähig ist. Kopien des Lizenzmaterials, die installiert sind und die die Zulässige Anzahl zu einem Zeitpunkt überschreiten, zu dem die primäre Kopie des Lizenzmaterials ebenfalls zugänglich ist, gelten nicht als „Archivkopien“ im Sinne dieses Kapitels 1.9 (Archivkopie).

1.10 Art der Lizenzen. Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass der Erwerb einer Lizenz für Lizenziertes Material, ein Abonnement oder Dienstleistungen durch den Lizenznehmer weder von der Bereitstellung zukünftiger Funktionen oder Funktionalitäten abhängig ist noch öffentlichen oder anderen Kommentaren (mündlich, schriftlich oder anderweitig) von Hypertherm in Bezug auf zukünftige Funktionen oder Funktionalitäten unterliegt.

1.11 Art der Lizenzen. Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass alle API-Informationen und Entwicklungsmaterialien (sofern nicht anders von Hypertherm in zusätzlichen oder anderen Bedingungen im Zusammenhang mit solchen API-Informationen oder Entwicklungsmaterialien angegeben) (a) vertraulich und Eigentum von Hypertherm sind, (b) nicht an Dritte weitergegeben, offengelegt oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden dürfen, (c) nur intern und nur in Verbindung mit und für die eigene autorisierte interne Verwendung des Lizenzmaterials, auf das sich die API-Informationen oder das Entwicklungsmaterial beziehen, verwendet werden, wie z. B. die Entwicklung und Unterstützung von Anwendungen, Modulen und Komponenten, die auf oder mit diesem Lizenzmaterial betrieben werden, und (d) nur auf demselben Computer oder denselben Computern installiert werden dürfen, auf dem/denen dieses Lizenzmaterial installiert werden darf. Ungeachtet des Vorstehenden oder Kapitels 3 (Alle Rechte vorbehalten) verbietet nichts in dieser Vereinbarung dem Lizenznehmer die Nutzung von Anwendungen, Modulen und Komponenten, wenn der Lizenznehmer solche Anwendungen, Module und Komponenten gemäß dieser Vereinbarung entwickelt, Module und Komponenten mit (und Portierung solcher Anwendungen, Module und Komponenten auf) andere Software und Hardware (einschließlich der Software und Hardware Dritter), sofern solche Anwendungen, Module und Komponenten (i) keine Entwicklungsmaterialien oder anderen Hypertherm-Materialien (mit Ausnahme der API-Informationen, die bei deren Entwicklung gemäß dieser Vereinbarung verwendet wurden) einbeziehen oder verkörpern und (ii) die API-Informationen nicht offenlegen. Für die Zwecke dieses Kapitels 1.11 (APIs) bezeichnet (A) „API-Informationen“ die Standard-Anwendungsprogrammierschnittstelle („API“)-Informationen, die Hypertherm in der Regel den Lizenznehmern des Lizenzmaterials zur Verfügung stellt und die die Anforderungen für die Schnittstelle mit (z. B. den Aufruf oder die Steuerung der Funktionen) der in diesem Lizenzmaterial enthaltenen Software spezifizieren; und bezeichnet (B) „Entwicklungsmaterialien“ SDKs und andere Toolkits, Bibliotheken, Skripts, Referenz- oder Mustercodes und ähnliche Entwicklermaterialien, die in den Lizenzmaterialien enthalten sind. API-Informationen umfassen keine Implementierung solcher Schnittstelleninformationen, Entwicklungsmaterialien oder anderer Software, Module oder Komponenten.

2. Lizenzeinschränkungen/-verbote

2.1 Einschränkungen und Ausschlüsse.

2.1.1 Keine Lizenz gewährt/Nicht genehmigte Aktivitäten. Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass unbeschadet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung keine Lizenz gewährt wird (ob ausdrücklich, implizit oder anderweitig) gemäß dieser Vereinbarung (und diese Vereinbarung schließt ausdrücklich alle Rechte aus) (a) für ausgeschlossene Materialien, (b) an Hypertherm-Materialien, die der Lizenznehmer nicht rechtmäßig erworben hat oder die der Lizenznehmer unter Verstoß gegen diese Vereinbarung oder in einer mit dieser Vereinbarung unvereinbaren Weise erworben hat, (c) für die Installation von oder den Zugriff auf das Lizenzmaterial über die geltende Lizenzlaufzeit hinaus (unabhängig davon, ob es sich um eine feste Laufzeit oder einen Abonnementzeitraum handelt) oder außerhalb des Geltungsbereichs des geltenden Lizenztyps oder der Zulässigen Anzahl, (d) für die Installation des Lizenzmaterials auf einem anderen Computer als einem eigenen oder gemieteten Computer, und einem durch den Lizenznehmer kontrollierten Computer, sofern Hypertherm schriftlich nicht etwas anderes genehmigt hat, (e) für die Verteilung, Vermietung, Verpachtung, Verleasung, Veräußerung, Unterlizenzierung, Übertragung oder sonstige Bereitstellung der Hypertherm-Materialien ganz oder teilweise an eine Person oder Einrichtung, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt oder von Hypertherm ausdrücklich schriftlich genehmigt; (f) für die Bereitstellung oder Zurverfügungstellung von Merkmalen oder Funktionen der Hypertherm-Materialien an Personen oder Unternehmen (außer an und für den Lizenznehmer selbst für den in der geltenden Lizenzart angegebenen Zweck), ob über ein Netzwerk und ob gehostet, (g) sofern nicht ausdrücklich anders für einen bestimmten Lizenztyp vorgesehen, für die Installation von und den Zugriff auf die Hypertherm-Materialien über das Internet oder ein anderes nicht lokales Netzwerk oder die Ermöglichung der Installation von oder des Zugriff darauf, einschließlich, ohne Einschränkung auf Verwendung in Verbindung mit einem Wide Area Network (WAN), virtuellen privaten Netzwerk (VPN), Virtualisierung, Webhosting, Zeitaufteilung, Büroservice, Software as a Service, Cloud oder anderen Diensten oder Technologien, (h) für die Entfernung, Veränderung oder Verschleierung proprietärer Hinweise, Etiketten oder Markierungen in den Hypertherm-Materialien, (i) für die Dekompilierung, Demontage oder sonstige Rückentwicklung der Hypertherm-Materialien, oder (j) für die Übersetzung, Anpassung Einrichtung, oder Erstellung abgeleiteter Werke auf ihrer Grundlage, oder ihre sonstige Modifikation für irgendeinen Zweck.

2.1.2 Lizenzmaterialien als einzelnes Produkt. Das Lizenzmaterial wird dem Lizenznehmer als einzelnes Produkt lizenziert, und die entsprechenden Komponenten dürfen nicht für die Installation oder den Zugriff getrennt werden (und alle solchen Komponenten müssen auf demselben Computer installiert und aufgerufen werden, es sei denn, Hypertherm hat schriftlich etwas anderes genehmigt).

2.1.3 Gebiet. Sofern nicht anderweitig schriftlich von Hypertherm genehmigt, werden die in dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen nur für das Gebiet gewährt. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung gestattet dem Lizenznehmer (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Personal des Lizenznehmers, falls vorhanden) die Installation von dem oder den Zugriff auf das Lizenzmaterial außerhalb des Vertragsgebiets.

2.1.4 Auswirkungen unerlaubter Nutzung. Der Lizenznehmer wird keine der in diesem Kapitel 2.1 (Einschränkungen und Ausschlüsse) verbotenen Nutzungen oder Aktivitäten (oder Nutzungen oder Aktivitäten, die nicht mit den in diesem Kapitel (Einschränkungen und Ausschlüsse) beschriebenen Einschränkungen übereinstimmen) betreiben und dies Dritten nicht erlauben oder sie dabei unterstützen (zusammen „unzulässige Nutzungen“). Eine solche unzulässige Nutzung sowie die Installation oder der Zugriff auf das lizenzierte Material, das im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt wird, außerhalb des Geltungsbereichs der geltenden Lizenzgenehmigungen (einschließlich, ohne Einschränkung, außerhalb des geltenden Lizenztyps und/oder der Zulässigen Anzahl) oder anderweitig nicht in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung stellt eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von Hypertherm sowie eine Verletzung dieser Vereinbarung dar oder führt dazu. Der Lizenznehmer wird Hypertherm unverzüglich über eine solche unerlaubte Nutzung oder eine andere unerlaubte Installation oder einen unerlaubten Zugriff informieren.

2.2 Umgehung.

2.2.1 Der Lizenznehmer darf (i) keine Ausrüstung, Geräte, Software oder andere Mittel verwenden, die dazu dienen (oder dafür entwickelt wurden), jegliche Form von technischem Schutz, der von Hypertherm in Verbindung mit den Hypertherm-Materialien verwendet wird, zu umgehen oder aufzuheben, oder (ii) die Hypertherm-Materialien nicht mit Produktcodes, Autorisierungs- oder Aktivierungscodes, Seriennummern oder anderen Kopierschutzvorrichtungen installieren oder darauf zugreifen, die nicht direkt oder über einen Wiederverkäufer von Hypertherm bereitgestellt wurden. Ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden darf der Lizenznehmer keine Ausrüstung, Geräte, Software oder andere Mittel verwenden, die dazu dienen (oder dafür entwickelt wurden), den Hypertherm License Manager oder ein von Hypertherm bereitgestelltes oder zur Verfügung gestelltes Tool oder eine technische Schutzmaßnahme zur Verwaltung, Überwachung oder Kontrolle der Installation von oder des Zugriffs auf Hypertherm-Materialien zu umgehen oder zu entfernen.

2.2.2 Der Lizenznehmer darf keine Ausrüstung, Geräte, Software oder andere Mittel verwenden, die dazu dienen (oder dafür entwickelt wurden), Nutzungsbeschränkungen zu umgehen oder aufzuheben oder um von Hypertherm deaktivierte Funktionen in Verbindung mit den ausgeschlossenen Materialien zu aktivieren. Der Lizenznehmer darf keine Funktions- oder technischen Einschränkungen der Hypertherm-Materialien, die dazu dienen (oder dafür entwickelt wurden), das unbefugte Kopieren, die Installation oder den Zugriff auf die ausgeschlossenen Materialien zu verhindern, umgehen oder löschen.

3. Alle Rechte vorbehalten

Hypertherm und seine Lizenzgeber behalten sich das Eigentum und alle anderen Rechte an den Hypertherm-Materialien und allen Kopien davon vor, einschließlich, ohne Einschränkung auf alle damit verbundenen Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Patente und anderen geistigen Eigentumsrechte. Der Lizenznehmer besitzt nur die beschränkten Lizenzen, die in Bezug auf das Lizenzmaterial gewährt werden, die ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt sind, und der Lizenznehmer hat keine anderen Rechte, weder implizit noch anderweitig. Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass die Hypertherm-Materialien lizenziert und nicht verkauft werden und dass die Rechte zur Installation und zum Zugriff auf die Lizenzmaterialien nur im Rahmen der Lizenz von Hypertherm erworben werden. Die Struktur und Organisation der Software, die in den Hypertherm-Materialien enthalten ist, jeglicher Quellcode oder ähnliche Materialien in Bezug auf diese Software, jegliche API-Informationen und Entwicklungsmaterialien (beide wie in Abschnitt 1.11 (APIs) beschrieben) und jegliches andere lizenzierte Material, das als vertraulich oder proprietär gekennzeichnet ist, sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche und geschützte Informationen von Hypertherm und seinen Lieferanten, und (a) dürfen nicht an Dritte weitergegeben, offengelegt oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, und (b) dürfen nur intern und nur in Verbindung mit und für die vom Lizenznehmer autorisierte eigene interne Nutzung des Lizenzmaterials verwendet werden.

4. Datenschutz; Nutzung von Informationen; Konnektivität

4.1 Datenschutz und Nutzung von Informationen. Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass der Lizenznehmer (und Dritte, die im Namen des Lizenznehmers handeln) Hypertherm und seinen Wiederverkäufern (und Dritten, die im Namen von Hypertherm und seinen Wiederverkäufern handeln) bestimmte Informationen und Daten in Bezug auf den Lizenznehmer (einschließlich, aber nicht beschränkt auf personenbezogene Daten) und das Geschäft des Lizenznehmers im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zur Verfügung stellen und weitergeben kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen und Daten, die Hypertherm und seinen Wiederverkäufern (oder Dritten, die im Namen von Hypertherm und seinen Wiederverkäufern handeln) über das Kundeninformationsformular und anderweitig im Zusammenhang mit der Bestellung, Registrierung, Aktivierung, Aktualisierung, Validierung von Ansprüchen, Prüfung, Überwachung der Installation und des Zugriffs auf Hypertherm-Materialien, Abonnements und Services und zur Verwaltung der Beziehung zum Lizenznehmer zur Verfügung gestellt oder von diesen erhalten wurden. Der Lizenznehmer erklärt sich hiermit damit einverstanden, dass Hypertherm diese Informationen und Daten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf personenbezogene Daten) in Übereinstimmung mit den Datenschutzrichtlinien von Hypertherm, die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Datenschutzerklärung von Hypertherm, wie derzeit unter https://www.hypertherm.com/en-US/policies/privacy/abrufbar, pflegt, nutzt, speichert und weitergibt. Ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden erkennt der Lizenznehmer an und stimmt zu, dass: (a) Hypertherm den Lizenznehmer (und Dritte, die im Namen des Lizenznehmers handeln) von Zeit zu Zeit auffordern kann, die Bedingungen der Datenschutzerklärung von Hypertherm ausdrücklich zu akzeptieren und/oder der spezifischen Verwendung von Informationen und Daten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf personenbezogene Daten) ausdrücklich zuzustimmen; (b) Hypertherm Informationen und Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen und Daten über die Nutzung von Hypertherm-Materialien durch den Lizenznehmer, Abonnements und Supportanfragen des Lizenznehmers, an Hypertherm-Tochtergesellschaften und angeschlossene Unternehmen, Wiederverkäufer und andere Dritte im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Wartung, Verwaltung oder Nutzung von Lizenzmaterialien, Abonnements oder Dienstleistungen oder im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Vereinbarungen in Bezug auf Lizenzmaterialien, Abonnements oder Dienstleistungen bereitstellen kann; und (c) Hypertherm solche Informationen und Daten grenzüberschreitend weitergeben kann, auch in Rechtsordnungen mit Datenschutzgesetzen, die den Lizenznehmer weniger Schutz bieten als die Rechtsordnung, in der der Lizenznehmer ansässig ist. Der Lizenznehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass diese Richtlinien von Hypertherm von Zeit zu Zeit geändert werden können und dass der Lizenznehmer diesen Änderungen unterliegt, sobald sie auf der Website von Hypertherm veröffentlicht werden oder eine andere schriftliche Mitteilung von Hypertherm erhalten wird.

4.2 Konnektivität. Bestimmte lizenzierte Materialien können dem Lizenznehmer den Zugriff auf und die Nutzung von Inhalten und Dienstleistungen erleichtern oder erfordern, die auf Websites gehostet werden, die von Hypertherm oder Dritten betrieben werden. In einigen Fällen können solche Inhalte und Dienste als eine Funktion oder Erweiterung des Lizenzmaterials auf dem Computer des Lizenznehmers erscheinen, auch wenn sie auf solchen Websites gehostet werden. Der Zugriff auf solche Inhalte oder Dienste und die Nutzung von Lizenzmaterial kann dazu führen, dass sich der Computer des Lizenznehmers ohne weitere Ankündigung automatisch (vorübergehend, intermittierend oder regelmäßig) mit dem Internet verbindet und mit einer Hypertherm-Website oder einer Website Dritter kommuniziert, z. B. um dem Lizenznehmer zusätzliche Informationen, Funktionen und Funktionalität zur Verfügung zu stellen oder um zu bestätigen, dass die lizenzierten Materialien und/oder Inhalte oder Dienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung oder anderen anwendbaren Bedingungen verwendet werden. Eine solche Konnektivität zu Hypertherm-Websites unterliegt den Datenschutzrichtlinien von Hypertherm, die in Kapitel 4 (Datenschutz; Nutzung von Informationen; Konnektivität) beschrieben sind. Diese Konnektivität zu Websites Dritter unterliegt den Bedingungen (einschließlich der Haftungsausschlüsse und Hinweise), die auf solchen Websites zu finden sind oder anderweitig mit den Inhalten oder Diensten Dritter in Verbindung stehen. Hypertherm kontrolliert nicht, unterstützt nicht oder haftet nicht für solche Inhalte oder Dienstleistungen Dritter sowie für jegliche Interaktionen zwischen dem Lizenznehmer und Dritten im Zusammenhang mit solchen Inhalten oder Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Datenschutzrichtlinien dieser Dritten, die Verwendung personenbezogener Daten, Lieferung und Zahlung von Waren und Dienstleistungen sowie alle anderen Bedingungen im Zusammenhang mit solchen Geschäften liegen ausschließlich zwischen dem Lizenznehmer und diesem Dritten. Hypertherm kann die Verfügbarkeit von Inhalten oder Diensten Dritter jederzeit und aus beliebigem Grund ändern oder einstellen. Der Zugriff auf und die Nutzung bestimmter Inhalte und Dienste (von Hypertherm oder Dritten) kann die Zustimmung zu separaten Bedingungen und/oder die Zahlung zusätzlicher Gebühren erfordern.

5. Beschränkte Gewährleistung und Haftungsausschluss

5.1 Beschränkte Gewährleistung. Hypertherm garantiert, dass das Lizenzmaterial ab dem Datum der Lieferung des Lizenzmaterials an den Lizenznehmer und für dreißig (30) Tage danach („Gewährleistungszeitraum“) die allgemeinen Merkmale und Funktionen bietet, die im Abschnitt Benutzerdokumentation des Lizenzmaterials beschrieben sind. Die gesamte Haftung von Hypertherm und das ausschließliche Rechtsmittel des Lizenznehmers während der Gewährleistungsfrist („beschränkte Gewährleistung“) bestehen, mit Ausnahme von gesetzlichen Gewährleistungen oder Rechtsmitteln, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden können, nach Wahl von Hypertherm darin, (i) zu versuchen, Fehler zu korrigieren oder zu umgehen, falls vorhanden, oder (ii) die vom Lizenznehmer gezahlten Lizenzgebühren zurückzuerstatten und diese Vereinbarung oder die spezifische Lizenz für dieses Lizenzmaterial zu kündigen. Eine solche Erstattung ist abhängig von der Rückgabe der Hypertherm-Materialien mit einer Kopie der Lizenzkennung des Lizenznehmers an die örtliche Hypertherm-Niederlassung des Lizenznehmers oder an den Wiederverkäufer, von dem der Lizenznehmer die Hypertherm-Materialien erworben hat, während der Gewährleistungsfrist. DIE IN DIESEM KAPITEL BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GIBT DEM LIZENZNEHMER SPEZIFISCHE GESETZLICHE RECHTE. DEM LIZENZNEHMER KÖNNEN ZUSÄTZLICHE GESETZLICHE RECHTE GEWÄHRT WERDEN, DIE VON GERICHTSBARKEIT ZU GERICHTSBARKEIT VERSCHIEDEN SIND. HYPERTHERM VERSUCHT NICHT, DIE GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE DES LIZENZNEHMERS IN EINEM RECHTLICH NICHT ZULÄSSIGEN UMFANG EINZUSCHRÄNKEN.

5.2 Haftungsausschluss. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG IN KAPITEL 5.1 (BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG) UND IM MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG GEMÄSS GELTENDEM RECHT GEBEN WEDER HYPERTHERM NOCH SEINE LIEFERANTEN – UND ERHÄLT DER LIZENZNEHMER – KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, ZUSICHERUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH, NICHT BEGRENZT AUF JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, ODER GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE ANDERWEITIG GESETZLICH ODER AUS EINEM GESCHÄFTSVERLAUF ODER EINER GESCHÄFTSNUTZUNG IMPLIZIERT SIND) IN BEZUG AUF HYPERTHERM-MATERIALIEN, ABONNEMENTS ODER DIENSTLEISTUNGEN (GEMÄSS ABONNEMENT ODER ANDERWEITIG). JEGLICHE AUSSAGEN ODER ZUSICHERUNGEN ÜBER DIE HYPERTHERM-MATERIALIEN, DAS ABONNEMENT ODER DIE DIENSTLEISTUNGEN UND IHRE MERKMALE ODER FUNKTIONALITÄT IN DEN LIZENZIERTEN MATERIALIEN ODER JEGLICHER KOMMUNIKATION MIT DEM LIZENZNEHMER DIENEN NUR INFORMATIONSZWECKEN UND STELLEN KEINE GEWÄHRLEISTUNG, ZUSICHERUNG ODER BEDINGUNG DAR. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN GARANTIERT HYPERTHERM NICHT: (a) DASS DER BETRIEB ODER DIE ERGEBNISSE DER LIZENZMATERIALIEN ODER DIENSTLEISTUNGEN UNUNTERBROCHEN, FEHLERFREI, SICHER, GENAU, ZUVERLÄSSIG ODER VOLLSTÄNDIG SIND, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE EIN ABONNEMENT ODER EINE UNTERSTÜTZUNG VON HYPERTHERM ODER EINEM DRITTEN HABEN; (b) DASS FEHLER VON HYPERTHERM ODER EINEM DRITTEN BESEITIGT WERDEN; ODER (c) DASS HYPERTHERM ODER EIN DRITTER EINE BESONDERE UNTERSTÜTZUNGSANFRAGE LÖST ODER DASS DIESE LÖSUNG DIE ANFORDERUNGEN ODER ERWARTUNGEN DES LIZENZNEHMERS ERFÜLLT. NICHTS VORSTEHENDES BESCHRÄNKT DIE WIRKUNG VON GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN, DIE GESETZLICH IMPLIZIERT SEIN KÖNNEN UND UNGEACHTET EINER VERTRAGLICHEN BESCHRÄNKUNG AUF DAS GEGENTEIL NICHT AUSGESCHLOSSEN, EINGESCHRÄNKT ODER VERÄNDERT WERDEN KÖNNEN.

6. Warnungen

6.1 Funktionseinschränkungen. Die lizenzierten Materialien und Dienstleistungen (mit Ausnahme von lizenzierten Materialien, die für den nicht-kommerziellen Gebrauch entwickelt wurden, wie Hypertherm-Materialien, die für den Haushalt oder andere Verbraucherzwecke entwickelt wurden oder nur für Bildungs- oder individuelle Lernzwecke lizenziert sind) sind kommerzielle professionelle Werkzeuge, die nur von geschulten Fachleuten verwendet werden dürfen. Insbesondere bei gewerblicher professioneller Nutzung ersetzen die lizenzierten Materialien und Dienstleistungen nicht das fachliche Urteilsvermögen oder die unabhängige Prüfung des Lizenznehmers. Die lizenzierten Materialien und Dienstleistungen sind nur dazu bestimmt, den Lizenznehmer bei seiner Konstruktion, Simulation, Schätzung, Herstellung und/oder anderen Aktivitäten zu unterstützen und ersetzen nicht eigene unabhängige Designs, Simulationen, Schätzungen, Herstellung und/oder andere Aktivitäten durch den Lizenznehmer, einschließlich derjenigen in Bezug auf Produktbelastung, Sicherheit und Nutzen. Aufgrund der Vielzahl möglicher Anwendungen für die lizenzierten Materialien und Dienstleistungen wurden die lizenzierten Materialien und Dienstleistungen nicht in allen Situationen getestet, in denen sie verwendet werden können. Hypertherm haftet in keiner Weise für die Ergebnisse, die durch die Nutzung der lizenzierten Materialien oder Dienstleistungen erzielt werden. Personen, die die lizenzierten Materialien oder Dienstleistungen nutzen, sind für die Überwachung, Verwaltung und Kontrolle der lizenzierten Materialien und Dienstleistungen und der Ergebnisse der Nutzung der lizenzierten Materialien und Dienstleistungen verantwortlich. Diese Verantwortung umfasst unter anderem die Bestimmung angemessener Verwendungen für die lizenzierten Materialien und Dienstleistungen und die Auswahl der lizenzierten Materialien, Dienstleistungen und anderer Computerprogramme und -materialien, um die beabsichtigten Ergebnisse zu erreichen. Personen, die die lizenzierten Materialien oder Dienstleistungen verwenden, sind auch dafür verantwortlich, die Angemessenheit unabhängiger Verfahren für die Prüfung der Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit und anderer Merkmale von Ergebnissen der lizenzierten Materialien oder Dienstleistungen festzustellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Artikel, die mit Hilfe der lizenzierten Materialien oder Dienstleistungen entworfen wurden. Der Lizenznehmer erkennt ferner an und stimmt zu, dass das Lizenzmaterial Teil der einzigartigen Hardware- und Softwareumgebung des Lizenznehmers ist, um spezifische Funktionen bereitzustellen, und dass die von Hypertherm bereitgestellten Lizenzmaterialien und Dienstleistungen möglicherweise nicht die vom Lizenznehmer gewünschten Ergebnisse innerhalb der Design-, Simulations-, Schätzungs- und/oder Fertigungsbeschränkungen des Lizenznehmers erzielen.

6.2 Aktivierungscodes und Sicherheit.

6.2.1 Aktivierungscode erforderlich für Installation/Zugriff und Fortsetzung der Nutzung. Die Installation und der Zugriff auf die Lizenzmaterialien erfordern Aktivierungscodes von Hypertherm, die von Zeit zu Zeit für die Fortsetzung der Nutzung erforderlich sein können. Eine Registrierung kann erforderlich sein, bevor Hypertherm einen Aktivierungscode ausgibt. Der Lizenznehmer stellt Hypertherm und seinem Reseller alle für eine solche Registrierung erforderlichen Informationen zur Verfügung und erklärt sich damit einverstanden, dass alle Hypertherm oder seinem Reseller zur Verfügung gestellten Informationen korrekt und aktuell sind. Der Lizenznehmer pflegt und aktualisiert auch die Registrierungsinformationen des Lizenznehmers kontinuierlich durch Kundendatenregistrierungsprozesse, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Kundeninformationsformular, das von Hypertherm bereitgestellt werden kann. Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass Hypertherm diese Informationen gemäß seiner Datenschutzerklärung (wie in Kapitel 4 (Datenschutz; Nutzung von Informationen; Konnektivität) beschrieben oder referenziert) verwenden darf.

6.2.2 Deaktivieren des Zugriffs. DER LIZENZNEHMER ERKENNT AN UND STIMMT ZU, DASS DIE INSTALLATION VON UND DER ZUGRIFF AUF LIZENZMATERIAL DURCH DIE AKTIVIERUNGS-, SICHERHEITS- UND TECHNISCHEN SCHUTZMECHANISMEN DEAKTIVIERT WERDEN KÖNNEN, WENN DER LIZENZNEHMER VERSUCHT, DAS LIZENZMATERIAL GANZ ODER TEILWEISE AUF EINEN ANDEREN COMPUTER ZU ÜBERTRAGEN, WENN DER LIZENZNEHMER DIE TECHNISCHEN SCHUTZMECHANISMEN ODER DIE DATUMSEINSTELLUNGSMECHANISMEN AUF EINEM COMPUTER ODER IN DEN LIZENZMATERIALIEN MANIPULIERT, WENN DER LIZENZNEHMER DAS LIZENZMATERIAL NACH DER ANWENDBAREN WARTUNG, DER ABONNEMENTDAUER ODER EINER FESTEN LAUFZEIT NUTZT, ODER WENN DER LIZENZNEHMER BESTIMMTE ANDERE HANDLUNGEN VORNIMMT, DIE DEN SICHERHEITSMODUS BZW. SONSTIGE UMSTÄNDE BEEINTRÄCHTIGEN UND DIE IN EINEM SOLCHEN FALL DEN ZUGRIFF DES LIZENZNEHMERS AUF DAS ARBEITSPRODUKT UND ANDERE DATEN DES LIZENZNEHMERS BEEINTRÄCHTIGEN KÖNNEN. WEITERE INFORMATIONEN SIND IN DEN GELTENDEN LIZENZIERTEN MATERIALIEN ENTHALTEN ODER AUF ANFRAGE BEI HYPERTHERM ERHÄLTLICH.

6.2.3 Auswirkungen von Aktivierungscodes. Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass der Erhalt eines Aktivierungscodes (unabhängig davon, ob er dem Lizenznehmer irrtümlich zur Verfügung gestellt wurde oder nicht) keinen Nachweis für die Lizenzrechte des Lizenznehmers darstellt oder den Umfang dieser Rechte beeinträchtigt. Diese Rechte gelten nur gemäß dieser Vereinbarung und der geltenden Lizenzkennung.

6.3 Betroffene Daten. Arbeitsprodukte und andere Daten, die mit Lizenzmaterial erstellt wurden, das unter bestimmten Lizenztypen zur Verfügung gestellt wird, einschließlich Lizenzen, die den zulässigen Zweck auf Bildungszwecke oder persönliche Lernzwecke beschränken, können bestimmte Hinweise und Einschränkungen enthalten, die das Arbeitsprodukt und andere Daten nur unter bestimmten Umständen nutzbar machen (z. B. nur im Bildungsbereich). Wenn der Lizenznehmer außerdem Arbeitsprodukte oder andere Daten, die mit diesen Lizenzmaterialien erstellt wurden, mit Arbeitsprodukten oder anderen anderweitig erstellten Daten kombiniert oder verknüpft, können diese anderen Arbeitsprodukte oder Daten auch von diesen Hinweisen und Einschränkungen betroffen sein. Hypertherm übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung, wenn der Lizenznehmer Arbeitsprodukte oder andere Daten, die mit solchen lizenzierten Materialien erstellt wurden, mit Arbeitsprodukten oder anderen anderweitig erstellten Daten kombiniert oder verknüpft. Darüber hinaus wird der Lizenznehmer solche Hinweise oder Einschränkungen nicht entfernen, ändern oder verschleiern.

7. Haftungsbeschränkung

7.1 Einschränkung bei Art und Höhe der Haftung. IN KEINEM FALL HAFTEN HYPERTHERM ODER SEINE LIEFERANTEN (DIREKT ODER INDIREKT) FÜR FÜR ZUFÄLLIGE, BESONDERE, INDIREKTE, FOLGE- ODER STRAFSCHÄDEN; FÜR ENTGANGENE GEWINNE, NUTZUNGSAUSFÄLLE, EINNAHMEVERLUSTE ODER DATENVERLUSTE; ODER FÜR BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN (UNABHÄNGIG VON DER RECHTSGRUNDLAGE FÜR DIE GELTENDMACHUNG SOLCHER SCHÄDEN ODER ANDERER HAFTUNG). AUSSERDEM ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON HYPERTHERM UND SEINEN LIEFERANTEN AUS ODER IN VERBINDUNG MIT HYPERTHERM-MATERIALIEN, -ABONNEMENTS ODER -DIENSTLEISTUNGEN NICHT DEN VOM LIZENZNEHMER FÜR DIESE HYPERTHERM-MATERIALIEN, -ABONNEMENTS ODER -DIENSTLEISTUNGEN GEZAHLTEN ODER ZU ZAHLENDEN BETRAG.

7.2 Anwendung und Grundlage für Beschränkungen. DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN IN DIESEM KAPITEL 7 (HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN) GELTEN FÜR SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN IN DEM GELTENDEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN MAXIMALEN UMFANG, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE HAFTUNG AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG ENTSTEHT, SELBST WENN HYPERTHERM AUF DIE MÖGLICHKEIT EINER SOLCHEN HAFTUNG HINGEWIESEN WURDE, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE VERFÜGBAREN BESCHRÄNKTEN RECHTSBEHELFE IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN. DER LIZENZNEHMER STIMMT AUSSERDEM ZU, DASS DIE VON HYPERTHERM ERHOBENEN UND VOM LIZENZNEHMER GEZAHLTEN LIZENZ-, ABONNEMENT- UND SERVICEGEBÜHREN UND DIE ANDEREN GEBÜHREN AUF DER IN DIESEM KAPITEL 7 (HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN) VORGESEHENEN RISIKOALLOKATION BASIEREN UND DIESER ENTSPRECHEN UND DASS DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN IN DIESEM KAPITEL 7 (HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN) EIN WESENTLICHES ELEMENT DER VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN SIND.

8. Dauer und Kündigung

8.1 Laufzeit; Kündigung oder Aussetzung. Jede Lizenz im Rahmen dieser Vereinbarung in Bezug auf jeden bestimmten Satz von Lizenzmaterial, der unter diese Vereinbarung fällt, tritt spätestens in Kraft bei: (a) Inkrafttreten dieser Vereinbarung, (b) Zahlung der anwendbaren Gebühren durch den Lizenznehmer, ausgenommen Lizenzen (wie Evaluierungslizenzen), für die keine Gebühren erforderlich sind, (c) Lieferung des spezifischen Lizenzmaterials und (d) Hypertherm-Materialien, die im Zusammenhang mit einem Abonnement bereitgestellt werden, zu Beginn des geltenden Abonnementzeitraums. Hypertherm oder der Lizenznehmer können dieser Vereinbarung , die Lizenz des Lizenznehmers für das Lizenzmaterial, das Abonnement des Lizenznehmers und/oder die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Lizenzmaterial kündigen, wenn die andere Partei gegen diese Vereinbarung verstößt und einen solchen Verstoß nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Verstoßes behebt; verstößt der Lizenznehmer jedoch gegen Kapitel 1 (Lizenz) oder Kapitel 2 (Lizenzbeschränkungen/-verbote), kann Hypertherm diese Vereinbarung, die Lizenz des Lizenznehmers in Bezug auf das Lizenzmaterial, das Abonnement des Lizenznehmers und/oder die Erbringung von Dienstleistungen in Bezug auf das Lizenzmaterial unverzüglich nach schriftlicher Mitteilung des Verstoßes kündigen. Darüber hinaus kann Hypertherm alternativ zur Kündigung die Lizenz des Lizenznehmers für das Lizenzmaterial, das Abonnement des Lizenznehmers, die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Lizenzmaterial und/oder andere Verpflichtungen von Hypertherm oder Rechte des Lizenznehmers aus dieser Vereinbarung (oder unter anderen Bedingungen, sofern vorhanden, in Bezug auf Materialien, die mit den Lizenzmaterialien verbunden sind) aussetzen, wenn der Lizenznehmer es versäumt, eine Zahlung an Hypertherm oder einen Wiederverkäufer zu leisten oder anderweitig die Bestimmungen dieser Vereinbarung oder andere Bedingungen in Bezug auf eine solche Lizenz, ein Abonnement, Dienstleistungen oder andere damit verbundene Materialien nicht einhält. Hypertherm kann diese Vereinbarung auch kündigen, wenn der Lizenznehmer in Konkurs geht, zahlungsunfähig wird oder eine Vergleichsvereinbarung mit den Gläubigern des Lizenznehmers trifft. Diese Vereinbarung endet automatisch ohne weitere Ankündigung oder Maßnahme seitens Hypertherm, wenn der Lizenznehmer in Liquidation geht. Im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren erkennt der Lizenznehmer an und stimmt zu, dass diese Vereinbarung als noch zu erfüllender Vertrag gilt und behandelt werden muss, der nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Hypertherm angenommen und/oder abgetreten werden darf. Diese Zustimmung kann nach alleinigem und absolutem Ermessen von Hypertherm verweigert werden, sei es gemäß Abschnitt 365(c)(1) von Titel 11 des United States Code oder einem anderen anwendbaren Gesetz über die Behandlung von noch zu erfüllenden Verträgen im Rahmen einer Insolvenz.

Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass Hypertherm seine Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung abtreten oder untervergeben kann.

8.2 Wirkung der Kündigung der Vereinbarung oder der Lizenz. Bei Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung enden die hierin gewährten Lizenzen. Bei Kündigung oder Ablauf einer dem Lizenznehmer gewährten Lizenz muss der Lizenznehmer jegliche Nutzung der Hypertherm-Materialien, für die diese Lizenz gilt, jegliches Abonnement (einschließlich, aber nicht beschränkt auf zugehörige Dienste) und alle Dienste einstellen und alle Kopien der Hypertherm-Materialien deinstallieren. Auf Verlangen von Hypertherm verpflichtet sich der Lizenznehmer, alle Hypertherm-Materialien zu vernichten oder an Hypertherm oder den Wiederverkäufer zurückzugeben, von dem sie erworben wurden. Hypertherm behält sich das Recht vor, vom Lizenznehmer einen zufriedenstellenden Nachweis zu verlangen, dass alle Kopien des Hypertherm-Materials deinstalliert und, auf Verlangen von Hypertherm, vernichtet oder an Hypertherm oder den Wiederverkäufer, von dem sie erworben wurden, zurückgegeben wurden. Wenn das Abonnement des Lizenznehmers gekündigt wird oder ausläuft, aber diese Vereinbarung und die Lizenz des Lizenznehmers für das Lizenzmaterial weiterhin in Kraft bleiben, enden alle Rechte des Lizenznehmers auf der Grundlage des Abonnements (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechte in Bezug auf frühere Versionen), und der Lizenznehmer muss (sofern nicht anderweitig durch die Abonnementprogrammbedingungen genehmigt) die Verpflichtungen aus Kapitel 1.2.1 (Auswirkung von Updates) in Bezug auf alle Kopien solcher Vorgängerversionen (einschließlich der Verpflichtungen zur Einstellung der Nutzung von, Deinstallation und Vernichtung oder Rückgabe) einhalten.

8.3 Weiterbestehen. Die Kapitel 1.3 (Zusatzbedingungen), 1.4 (Sonstige Materialien), 1.5 (Autorisierte Benutzer), 1.6 (Lizenzmaterialien Dritter), 1.11 (APIs), 2.1.1 (Keine Lizenz gewährt/Nicht genehmigte Aktivitäten), 2.1.4 (Auswirkungen unerlaubter Nutzung), 2.2 (Umgehung), 3 (Alle Rechte vorbehalten), 4 (Datenschutz; Nutzung von Informationen; Konnektivität), 5.2 (Haftungsausschluss), 6 (Warnungen), 7 (Haftungsbeschränkungen), 8 (Laufzeit und Kündigung) und 9 (Allgemeine Bestimmungen) sowie Anhang A bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung bestehen.

9. Allgemeine Bestimmungen

9.1 Hinweise. Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung durch eine der Parteien bedürfen der Schriftform und werden per elektronischer Post, Postdienst oder Lieferdienst (wie UPS, FedEx oder DHL) gesendet, mit der Ausnahme, dass der Lizenznehmer Hypertherm nicht über einen Verstoß durch Hypertherm informieren muss oder diese Vereinbarung per elektronischer Post kündigen darf. Mitteilungen von Hypertherm an den Lizenznehmer treten (a) im Falle von Mitteilungen per E-Mail einen (1) Tag nach Versand an die Hypertherm angegebene E-Mail-Adresse oder (b) im Falle von Mitteilungen per Post oder Lieferdienst fünf (5) Tage nach Versand per Post oder Lieferdienst an die Hypertherm angegebene Adresse in Kraft. Der Lizenznehmer erklärt sich hiermit damit einverstanden, dass der Prozess dem Lizenznehmer per Einschreiben an die im Kundeninformationsformular des Lizenznehmers angegebene Adresse zugestellt wird (oder, falls kein Kundeninformationsformular bereitgestellt wurde, an die letzte Hypertherm bekannte Adresse des Lizenznehmers), sofern dies nach geltendem Recht zulässig ist. Mitteilungen des Lizenznehmers an Hypertherm werden wirksam (a) im Falle von Mitteilungen per E-Mail, einen (1) Tag nach Versand an (und Eingang bei Hypertherm unter) LicenseCorrespondence@Hypertherm.com oder (b) im Falle von Mitteilungen per Post oder Lieferservice, wenn sie bei Hypertherm bei Hypertherm, Inc., 21 Great Hollow Road, Libanon, NH 03755, USA, eingehen, Empfänger: General Manager, Software. Wenn der Lizenznehmer ein Abonnement hat, kann jede Partei auch eine Kündigung gemäß den Bedingungen der Abonnementprogrammbedingungen vorlegen.

9.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen (a) der Schweiz, wenn der Lizenznehmer die Hypertherm-Materialien in einem Land in Europa, Afrika oder dem Nahen Osten erworben hat, (b) von Singapur, wenn der Lizenznehmer die Hypertherm-Materialien in einem Land in Asien, Ozeanien oder der Asien-Pazifik-Region erworben hat, oder (c) des Staates New Hampshire (und, soweit maßgeblich, den Bundesgesetzen der Vereinigten Staaten), wenn der Lizenznehmer die Hypertherm-Materialien in einem Land in Amerika (einschließlich der Karibik) oder in einem anderen Land erworben hat, das nicht in diesem Kapitel 9.2 angegeben ist, und ist entsprechend auszulegen. Die Gesetze dieser Gerichtsbarkeiten gelten ohne Bezugnahme auf deren Kollisionsnormen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und das Einheitliche Gesetz über den elektronischen Datenverkehr finden auf diese Vereinbarung keine Anwendung (und sind von den anwendbaren Gesetzen ausgeschlossen). Darüber hinaus stimmt jede Partei zu, dass alle Ansprüche, Klagen oder Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, ausschließlich in (und die Parteien unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit von) New Hampshire geregelt werden, mit der Ausnahme, dass, wenn der Lizenznehmer die Hypertherm-Materialien in (a) einem Land in Europa, Afrika oder im Nahen Osten erworben hat, solche Ansprüche oder Streitigkeiten ausschließlich in (und die Parteien unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit von) den Gerichten der Schweiz, oder (b) einem Land in Asien, Ozeanien oder im Asien-Pazifik-Raum erworben hat, solche Ansprüche oder Streitigkeiten ausschließlich an die Gerichte von Singapur gerichtet werden (und die Parteien der ausschließlichen Gerichtsbarkeit unterliegen). Nichts aus dem Vorstehenden hindert Hypertherm daran, in einem Land, in dem eine Verletzung geistiger Eigentumsrechte  vorgeblich vorliegt, eine Klage wegen solcher Verletzung zu erheben.

9.3 Keine Abtretung; Insolvenz. Der Lizenznehmer darf diese Vereinbarung oder Rechte daraus (ob durch den Kauf von Aktien oder Vermögenswerten, Fusion, Kontrollwechsel, Rechtswirkung oder anderweitig) nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Hypertherm abtreten, die nach alleinigem und absolutem Ermessen von Hypertherm verweigert werden kann, und jede unbefugte mutmaßliche Abtretung durch den Lizenznehmer ist ungültig. Im Rahmen eines Konkurs- oder ähnlichen Verfahrens ist und wird diese Vereinbarung als noch zu erfüllender Vertrag der in Abschnitt 365(c)(1) von Titel 11 des United States Code beschriebenen Art behandelt und darf nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Hypertherm abgetreten werden, die Hypertherm nach alleinigem und absolutem Ermessen verweigern kann. Jede Abtretung (unabhängig davon, wie oder auf welcher Grundlage die Abtretung stattfindet) ist von der Einhaltung folgender Bedingungen abhängig: Mindestens dreißig (30) Tage vor der Abtretung oder Zustimmung zu einer Abtretung von Rechten im Rahmen dieser Vereinbarung (einschließlich der Weitergabe von Kopien oder der Übertragung des Nutzungsrechts an der Software) (a) muss der Lizenznehmer Hypertherm schriftlich benachrichtigen, alle Kopien der Software deinstallieren und (ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit von Kapitel 9.7 (Audits)) Hypertherm oder seinem Beauftragten gestatten, die Aufzeichnungen, Systeme und Einrichtungen des Lizenznehmers und seiner Tochtergesellschaften und angeschlossenen Unternehmen (oder der für diese betriebenen) zu überprüfen, um (mit allen Hypertherm zur Verfügung stehenden Mitteln, sei es aus der Ferne oder vor Ort) zu verifizieren, dass alle Kopien der Software deinstalliert wurden, (b) muss der vorgeschlagene Lizenzempfänger sich bereiterklären, alle Verpflichtungen dieser Vereinbarung in Bezug auf diese Software einzuhalten (und der Lizenznehmer muss sicherstellen, dass der Empfänger diese einhält), wobei diese Vereinbarung vorsehen muss, dass Hypertherm ein Drittbegünstigter der Vereinbarung des Lizenzempfängers ist, und der Lizenzempfänger Hypertherm eine Kopie der Vereinbarung zur Verfügung stellen muss, und (c) müssen der Lizenznehmer und der vorgeschlagene Lizenzempfänger alle anderen von Hypertherm festgelegten Übertragungsverfahren einhalten.

9.4 Hypertherm Tochtergesellschaften und angeschlossene Unternehmen. Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass Hypertherm seine Tochtergesellschaften und angeschlossenen Unternehmen mit Aktivitäten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung beauftragen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Lieferung von Hypertherm-Materialien und die Bereitstellung von Abonnements und Dienstleistungen, vorausgesetzt, dass Hypertherm (und nicht diese Tochtergesellschaften und angeschlossenen Unternehmen) den Verpflichtungen von Hypertherm aus dieser Vereinbarung unterliegen. Der Lizenznehmer erklärt sich auch damit einverstanden, dass die Tochtergesellschaften und angeschlossenen Unternehmen von Hypertherm diese Vereinbarung durchsetzen können (einschließlich der Ergreifung von Maßnahmen bei Verstößen).

9.5 Ausnahmen von Verboten; Abtrennbarkeit.

9.5.1 Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Verbote gelten nicht, wenn und soweit das geltende Recht die Durchsetzung solcher Verbote nicht zulässt. Der Lizenznehmer kann andere Rechte nach den Gesetzen des Staates oder Landes im Gebiet haben, in dem das Lizenzmaterial erworben wird, und diese Vereinbarung ändert nicht die Rechte des Lizenznehmers nach den Gesetzen dieses Staates oder Landes, wenn und soweit die Gesetze dieses Staates oder Landes dies nicht zulassen. Der Lizenznehmer trägt die Beweislast, dass das geltende Recht nicht zulässt, (i) solche Verbote durchzusetzen oder (ii) dass diese Vereinbarung bestimmte Rechte in einem Staat oder Land ändert (und dass der Lizenznehmer die Grenzen der undurchsetzbaren Verbote und unveränderlichen Rechte nicht überschritten hat).

9.5.2 Wenn und soweit eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach geltendem Recht ganz oder teilweise für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet wird, ist diese Bestimmung oder ein Teil davon in Bezug auf die Gerichtsbarkeit, in der sie rechtswidrig ist, unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar, und zwar in dem Umfang, in dem sie rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar ist, und wird in dem Umfang als geändert angesehen, der erforderlich ist, um dem geltenden Recht zu entsprechen, um die maximale Wirkung für die Absicht der Parteien zu erzielen. Die Rechtswidrigkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer solchen Bestimmung in dieser Gerichtsbarkeit beeinträchtigt in keiner Weise die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit einer solchen Bestimmung oder einer anderen Bestimmung dieser Vereinbarung in einer anderen Gerichtsbarkeit.

9.6 Kein Verzicht. Auf keine Bestimmung dieser Vereinbarung wird verzichtet und kein Verstoß wird entschuldigt, es sei denn, ein solcher Verzicht wird schriftlich im Namen der Partei unterzeichnet, gegen die der Verzicht geltend gemacht wird. Kein Verzicht (weder ausdrücklich noch stillschweigend) stellt eine Zustimmung zu, einen Verzicht auf oder eine Entschuldigung für eine andere, abweichende oder nachfolgende Verletzung dar.

9.7 Audits. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Hypertherm das Recht hat, ein Audit (elektronisch oder anderweitig) der Hypertherm-Materialien und deren Installation sowie den Zugriff darauf zu verlangen. Im Rahmen eines solchen Audits hat Hypertherm oder sein bevollmächtigter Vertreter das Recht, mit einer Frist von fünfzehn (15) Tagen gegenüber dem Lizenznehmer die Aufzeichnungen des Lizenznehmers , Systeme und Einrichtungen, einschließlich Maschinen-IDs, Seriennummern und zugehörige Informationen einzusehen, um zu überprüfen, ob die Verwendung aller Hypertherm-Materialien mit dieser Vereinbarung übereinstimmt. Der Lizenznehmer wird uneingeschränkt kooperieren, um ein solches Audit zu ermöglichen. Wenn Hypertherm feststellt, dass die Nutzung des Lizenznehmers nicht mit der Vereinbarung übereinstimmt, wird der Lizenznehmer unverzüglich gültige Lizenz(en) einholen und bezahlen, um die Nutzung des Lizenznehmers mit dieser Vereinbarung und anderen geltenden Bedingungen in Einklang zu bringen, und die angemessenen Kosten der Prüfung tragen. Zusätzlich zu diesen Zahlungsrechten behält sich Hypertherm das Recht vor, alle anderen Rechtsbehelfe zu ergreifen, die nach dem Gesetz oder nach dem Gleichwertigkeitsprinzip verfügbar sind, sei es im Rahmen dieser Vereinbarung oder anderweitig.

9.8 Sprache. Die englische Version dieser Vereinbarung ist bei Unstimmigkeiten zwischen der englischen Version und Übersetzungen rechtsverbindlich. Wenn der Lizenznehmer die Lizenz für das Lizenzmaterial in Kanada erworben hat, stimmt der Lizenznehmer Folgendem zu: Die Parteien bestätigen hiermit, dass es ihr Wunsch ist, dass diese Vereinbarung sowie andere diesbezügliche Dokumente, einschließlich Mitteilungen, nur in englischer Sprache verfasst wurden und werden. Die Parteien bestätigen hiermit, dass es ihr Wunsch ist, dass diese Vereinbarung sowie andere diesbezügliche Dokumente, einschließlich Mitteilungen, nur in englischer Sprache verfasst wurden und werden.

9.9 Auslegung. Mehrdeutigkeiten in dieser Vereinbarung sind nicht gegen den Verfasser auszulegen.

9.10 Höhere Gewalt. Hypertherm haftet nicht für Verluste, Schäden oder Strafen, die sich aus Verzögerungen oder Leistungsausfällen ergeben, die sich aus höherer Gewalt, Lieferverzögerungen oder anderen Ursachen ergeben, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Hypertherm liegen.

9.11 Rechte der US-Regierung. Bei Beschaffungen durch die US-Regierung gelten alle Hypertherm-Materialien als kommerzielle Computersoftware gemäß der Definition in FAR 12.212 und unterliegen eingeschränkten Rechten gemäß FAR Kapitel 52.227-19 „Commercial Computer Software – Restricted Rights“ (Kommerzielle Computersoftware - Eingeschränkte Rechte) und DFARS 227.7202 „Rights in Commercial Computer Software or Commercial Computer Software Documentation“ (Rechte an kommerzieller Computersoftware oder Dokumentation für kommerzielle Computersoftware), soweit anwendbar, und allen Nachfolgevorschriften. Jegliche Verwendung, Änderung, Vervielfältigung, Ausführung, Anzeige oder Offenlegung der Hypertherm-Materialien durch die US-Regierung erfolgt ausschließlich in Übereinstimmung mit den hierin beschriebenen Lizenzrechten und Einschränkungen.

9.12 Exportkontrolle. Der Lizenznehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Hypertherm-Materialien und -Dienstleistungen (einschließlich aller vom Lizenznehmer im Zusammenhang mit einem Dienst übermittelten Daten und aller vom Lizenznehmer spezifischen Ergebnisse, die durch einen Dienst generiert werden) der Einhaltung der Exportkontroll- und Handelssanktionsgesetze der Vereinigten Staaten und anderer zutreffender Länder, Vorschriften und Bestimmungen, einschließlich, ohne Einschränkung auf die Vorschriften des US-Handelsministeriums und des US-Finanzministeriums (zusammen: „Exportkontrollgesetze“) unterliegen. Der Lizenznehmer erklärt, garantiert und sichert zu, dass weder der Lizenznehmer noch das Personal des Lizenznehmers (i) Staatsbürger oder Einwohner eines Landes sind, oder sich in diesem aufhalten, das US-Handelssanktionen oder anderen signifikanten Handelsbeschränkungen unterliegt, (ii) auf einer der von der US-Regierung veröffentlichten Liste eingeschränkter Parteien (einschließlich ohne Einschränkung auf die Liste der speziell benannten Staatsangehörigen und gesperrten Personen des US-Finanzministeriums, die Liste der verbotenen Parteien des US-Handelsministeriums, der Entity List und Unverified List sowie der proliferationsbezogenen Listen des US-Außenministeriums) stehen, (iii) und, sofern nicht anderweitig gemäß den Exportkontrollgesetzen zulässig, Hypertherm-Materialien oder -Dienstleistungen nicht in einer beschränkten Endverwendung verwenden werden, einschließlich, ohne Einschränkung auf Design, Analyse, Simulation, Einschätzung, Tests, Fertigung, oder andere Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kernenergie, chemische/biologische Waffen, Raketensysteme oder unbemannte Luftfahrzeuge, oder (iv) die Hypertherm-Materialien oder -Dienstleistungen offenlegen, übertragen, herunterladen, exportieren oder re-exportieren. Dies gilt direkt oder indirekt für jegliche durch die Hypertherm-Materialien oder -Dienstleistungen erzeugten Lizenznehmer-spezifischen Ergebnisse, Inhalte des Lizenznehmers, Drittanbieter-Inhalte, oder andere Inhalte oder Materialien an ein Land, eine Geschäftseinheit, oder eine Partei, die gemäß den Exportkontrollgesetzen oder anderen Gesetzen oder Vorschriften, denen der Lizenznehmer unterliegen kann, nicht berechtigt ist, solche Artikel zu erhalten. Der Lizenznehmer ist sich bewusst, dass die Anforderungen und Einschränkungen der Exportkontrollgesetze, die für den Lizenznehmer gelten, je nach den im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Hypertherm-Materialien oder -Dienstleistungen variieren und sich im Laufe der Zeit ändern können. Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für (i) die Festlegung der genauen Kontrollen, die auf die Hypertherm-Materialien oder -Dienstleistungen anwendbar sind, und (ii) die Einhaltung der Exportkontrollgesetze und die Überwachung etwaiger Änderungen an diesen.

9.13 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung und alle anderen in dieser Vereinbarung genannten Bedingungen (wie die Abonnementprogrammbedingungen und die Dienstleistungsbedingungen) stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar (und verschmelzen und ersetzen alle früheren oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Diskussionen, Mitteilungen, Vereinbarungen, Zusicherungen, Garantien, Werbung oder Absprachen) in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung, mit der Ausnahme, dass bestimmte Hypertherm-Materialien zusätzlichen oder anderen Bedingungen unterliegen können, die mit solchen Hypertherm-Materialien verbunden sind. Die Parteien erkennen an, dass sie sich bei Abschluss dieser Vereinbarung nicht auf Vereinbarungen, Diskussionen, Mitteilungen, Vereinbarungen, Zusicherungen, Garantien, Werbung oder Absprachen berufen, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt sind. Der Lizenznehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Hypertherm die Abonnementprogrammbedingungen und die Dienstleistungsbedingungen von Zeit zu Zeit ergänzen oder ändern kann, vorausgesetzt, dass Hypertherm die Ergänzungen oder Änderungen schriftlich mitteilt (und dem Lizenznehmer die Nichtverlängerung oder Kündigung gestatten kann und andere Optionen in Bezug auf Abonnements oder Dienstleistungen anbieten kann), bevor die Ergänzungen oder Änderungen für den Lizenznehmer wirksam werden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Vereinbarung und anderen Bedingungen von Hypertherm (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Abonnementprogrammbedingungen, die Dienstleistungsbedingungen oder solche zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen) gelten die anderen Bedingungen. Bedingungen, die vom Lizenznehmer in einer Mitteilung des Lizenznehmers festgelegt werden, die beabsichtigt, diese Vereinbarung zu ändern, oder andere Bedingungen sind ungültig und ohne Wirkung, es sei denn, sie werden schriftlich und von einem autorisierten Vertreter von Hypertherm unterzeichnet vereinbart. Alle anderen Änderungen dieser Vereinbarung sind auch ungültig, sofern sie nicht schriftlich und von einem autorisierten Vertreter von Hypertherm unterzeichnet vereinbart wurden.

10. Zusatzbedingungen

10.1 Definitionen.

A. „Anwendung des Lizenznehmers“ bezeichnet in Bezug auf die Software eine vom Lizenznehmer vorgenommene Änderung zur Entwicklung und zum Testen eines vom Lizenznehmer erstellten Anwendungsprogramms.

B. „Änderung“ bezeichnet: (i) jede Hinzufügung zum Inhalt eines Musters oder jede Hinzufügung zum Inhalt einer Datei, die ein Muster enthält; (ii) jede Löschung aus der Struktur eines Musters oder jede Löschung aus der Struktur des Inhalts einer Datei, die ein Muster enthält; und/oder (iii) jede neue Datei, die einen Teil eines Musters enthält; wobei bei allen diesen Elementen nach alleinigem Ermessen von Hypertherm sichergestellt wird, dass das Muster nicht die primäre Wertquelle ist.

C. „Umverteilbare Komponente“ bezeichnet das/die Muster und/oder eine Änderung.

D. „Muster“ bezeichnet den Muster-Quellcode oder einzelne Animationen, Standbilder und/oder Audiodateien, die in der Software enthalten sind und sich im Muster-Verzeichnis, im Examples-Unterverzeichnis, in Muster-Dateien oder einem Verzeichnis oder einer Datei ähnlichen Typs befinden.

11. Zusatzbedingungen: Bildungsprodukte. Wenn der Lizenznehmer eine Bildungseinrichtung ist, entspricht das Gebiet des Lizenznehmers der Definition in Kapitel 33. Wenn das Gebiet und das Lizenzmaterial ein nachstehend definiertes Bildungsprodukt umfassen, gelten die folgenden Zusatzbedingungen, die in diesem Kapitel 12 dargelegt sind.

11.1 Weitere Definitionen.

11.1.1 „Bildungsstandort“ bezeichnet Computerlabore, Klassenzimmer oder Büros, die sich in einer der Einrichtungen des Lizenznehmers in einem einzigen Bundesstaat oder einer einzelnen Provinz befinden, und kann den Hauptcampus des Lizenznehmers oder einen Satellitencampus umfassen, sofern dieser Satellitencampus dieselben Lehrpläne wie der Hauptcampus anbietet.

11.1.2 „Sekundäreinrichtung“ bezeichnet eine Bildungseinrichtung, die allgemein als „High School“ oder „Sekundärschule“ bezeichnet wird (in den Vereinigten Staaten bedeutet dies in der Regel die Klassen 9 bis 12).

11.1.3 „Post-Sekundäreinrichtung“ bezeichnet eine Bildungseinrichtung, die allgemein als „College“, „Universität“, „Sekundärschule“ oder „Hochschule“ bezeichnet wird.

11.1.4 „Bildungsprodukte“ bezeichnet jede Software, die mit einer Lizenzkennung verwendet wird, die den Lizenztyp entweder als „Standalone(Einzel-)Ausbildungslizenz“, „Standalone-Ausbildungslizenz für mehrere Plätze“ oder „Netzwerk-Ausbildungslizenz“ identifiziert.

11.1.5 „Öffentliche Bildungseinrichtung“ bezeichnet eine Bildungseinrichtung, die eine juristische Zweigstelle oder behördliche Einrichtung eines Staates oder einer lokalen Regierung ist.

11.2 Beschränkungen für Bildungsstandorte.

11.2.1 Wenn der Lizenznehmer eine Sekundäreinrichtung ist, ist die Nutzung des Lizenzmaterials durch den Lizenznehmer auf die Nutzung an einem (1) Bildungsstandort beschränkt.

11.3 Anwendbares Recht für öffentliche Bildungseinrichtungen. Wenn der Lizenznehmer eine öffentliche Bildungseinrichtung ist, unterliegt diese Vereinbarung den Gesetzen des Staates oder der Provinz, in der sich diese öffentliche Bildungseinrichtung befindet, und ist entsprechend auszulegen. Solche Gesetze gelten ohne Bezugnahme auf deren Kollisionsnormen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und das Einheitliche Gesetz über den elektronischen Datenverkehr finden auf diese Vereinbarung keine Anwendung (und sind von den anwendbaren Gesetzen ausgeschlossen). Darüber hinaus stimmt jede Partei zu, dass alle Ansprüche, Klagen oder Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, ausschließlich bei den örtlichen Gerichten des Bezirks, in dem sich der Hauptcampus des Lizenznehmers befindet, oder dem Verwaltungsgericht mit ausschließlicher Zuständigkeit für Streitigkeiten, die den Lizenznehmer betreffen, anhängig sind (und die Parteien unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit).

12. Die Hypertherm-Download-Technologie kann eine begrenzte Menge Ihrer Upload-Bandbreite und PC-Ressourcen nutzen. Während der Installation der Software können Daten erhoben werden (z.B. Standort der Installation, installierte Produkte) und diese Daten werden ausschließlich für interne Zwecke verwendet.

Anhang A:

Definitionen

1. „Zugriff“ oder „zugänglich“ bedeutet in Bezug auf ein Computerprogramm oder andere Materialien, (a) das Computerprogramm oder andere Materialien zu verwenden oder auszuführen oder (b) die Funktionen oder Funktionalitäten des Computerprogramms oder anderer Materialien zu nutzen oder anderweitig davon zu profitieren.

2. „Vereinbarung“ bezeichnet diese Lizenz- und Dienstleistungsvereinbarung, einschließlich aller Anhänge und Pläne dazu, wobei die Lizenz- und Dienstleistungsvereinbarung von Zeit zu Zeit gemäß ihren Bedingungen geändert werden kann.

3. „Autorisierter Benutzer“ bezeichnet jede natürliche Person, die das Lizenzmaterial installiert oder darauf zugreift oder dazu autorisiert ist.

4. „Hypertherm“ bezeichnet Hypertherm, Inc., eine New Hampshire Corporation, mit folgenden Ausnahmen: Erwirbt der Lizenznehmer eine Lizenz für die Hypertherm-Materialien in (a) einem Land in Europa, dem Vereinigten Königreich, Afrika oder im Nahen Osten, bezeichnet „Hypertherm“ Hypertherm Europe B.V., oder in (b) einem Land im asiatisch-pazifischen Raum, Ozeanien oder der Asien-Pazifik-Region, bezeichnet „Hypertherm“ Hypertherm (S) Pte Ltd., oder in (c) China, bezeichnet „Hypertherm“ Hypertherm (Shanghai) Trading Co. Ltd., oder in (d) einem Land in Süd- oder Mittelamerika, bezeichnet „Hypertherm“ Hypertherm Brasil LTDA.

5. „Hypertherm License Manager“ bezeichnet das als Hypertherm License Manager bekannte Tool oder jedes zukünftige Hypertherm-Tool zur Verwaltung, Überwachung oder Kontrolle der Installation von oder des Zugriffs auf Hypertherm-Materialien.

6. „Hypertherm-Materialien“ bezeichnet alle Materialien, die von Hypertherm direkt oder indirekt vertrieben oder zur Verfügung gestellt werden, einschließlich Software, Zusatzmaterialien, Benutzerdokumentation und ausgeschlossener Materialien (unabhängig davon, ob sie dem Lizenznehmer lizenziert sind oder nicht).

7. „Computer“ bezeichnet (i) eine einzige elektronische Vorrichtung mit einer oder mehreren zentralen Verarbeitungseinheiten (CPUs), die Informationen in digitaler oder ähnlicher Form annimmt und die Informationen auf der Grundlage einer Abfolge von Anweisungen für ein bestimmtes Ergebnis manipuliert, oder (ii) eine Softwareimplementierung einer solchen Vorrichtung (oder sogenannten virtuellen Maschine).

8. „Kundeninformationsformular“ bezeichnet ein Formular, das vom oder im Namen des Lizenznehmers ausgefüllt und direkt oder indirekt an Hypertherm oder einen Wiederverkäufer im Zusammenhang mit der Bestellung einer Lizenz für Hypertherm-Materialien, -Abonnements oder -Dienstleistungen durch den Lizenznehmer eingereicht wird.

9. „Bildungszwecke“ bezeichnet Zwecke, die sich direkt auf Lernen, Lehren, Ausbildung sowie Forschung und Entwicklung beziehen und Teil der Lehrfunktionen sind, die von einer Primär- oder Sekundarbildungseinrichtung oder Bildungseinrichtung, die einen akademischen Grad oder ein Zertifikat vergibt, oder einer Lern-, Lehr- oder Ausbildungseinrichtung ausgeübt werden, aber nicht kommerzielle, berufliche oder gewinnorientierte Lehr- oder andere Zwecke umfassen.

10. „Bewertungszwecke“ bezeichnet Zwecke der Bewertung und Demonstration der Fähigkeiten der Software oder des ergänzenden Materials, schließt jedoch Wettbewerbsanalysen und alle kommerziellen, beruflichen oder anderen gewinnorientierten Zwecke aus.

11. „Ausgeschlossene Materialien“ bezeichnet alle Materialien, einschließlich Software, Zusatzmaterialien oder Benutzerdokumentation (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Computerprogramme, Module oder Komponenten eines Computerprogramms, Funktionen oder Merkmale eines Computerprogramms, erklärende gedruckte oder elektronische Materialien, Inhalte oder andere Materialien, falls vorhanden), die dem Lizenznehmer auf irgendeine Weise übergeben oder zur Verfügung gestellt werden können, oder die sich auf einem dem Lizenznehmer gelieferten Medium befinden, für die (a) der Lizenznehmer nicht über eine Lizenzkennung verfügt oder (b) der Lizenznehmer die anfallenden Gebühren nicht bezahlt hat (und kontinuierlich nicht bezahlt hat). Der Lizenznehmer erkennt an, dass ausgeschlossene Materialien auf Medien oder per Download enthalten sind, um den von Hypertherm verwendete Lizenzierungsmechanismus zu vereinfachen, und dass diese Integration in keiner Weise ausdrücklich oder stillschweigend ein Recht zur Nutzung dieser ausgeschlossenen Materialien gewährt.

12. „Fakultät“ bezeichnet Personal einer Grund- oder Sekundarbildungseinrichtung oder einer Bildungseinrichtung, die einen akademischen Grad oder ein Zertifikat vergibt, oder einer Lern-, Lehr- oder Ausbildungseinrichtung, das auf Verlangen von Hypertherm in der Lage ist, diesen Status nachzuweisen.

13. „Installieren“ und „Installation“ bezeichnet in Bezug auf ein Computerprogramm oder anderes Material das Kopieren des Programms oder anderen Materials auf eine Festplatte oder ein anderes Speichermedium.

14. „Lizenzkennnung“ bezeichnet eine oder mehrere Bezeichnungen von Hypertherm, die (unter anderem) den Lizenztyp für die Lizenz des Lizenznehmers für das Lizenzmaterial festlegen. Die Lizenzkennung kann (a) (i) im Lizenzmaterial (z. B. in einem „Über“-Feld, einem Dialogfeld mit Lizenzinformationen oder einer Textdatei der Software), (ii) auf oder mit einer Hypertherm-Verpackung oder (iii) in einer schriftlichen Bestätigung oder einer anderen Mitteilung enthalten sein, die Hypertherm dem Lizenznehmer ausstellt und per E-Mail, Fax, physischer Zustellung oder anderweitig übermittelt, oder (b) auf Anfrage von Hypertherm eingeholt werden. Zur Klarstellung: Die Lizenzkennung umfasst keine Bezeichnung, Bestätigung, Verpackung oder anderen Dokumente, die von einem Wiederverkäufer oder einem anderen Dritten bereitgestellt werden.

15. „Lizenztyp“ bezeichnet einen von Hypertherm für Hypertherm-Materialien festgelegten Lizenztyp, einschließlich der in Anhang B festgelegten Typen. Der Lizenztyp umfasst die von Hypertherm für jeden Lizenztyp festgelegten Bedingungen, einschließlich der in Anhang B festgelegten anwendbaren Bedingungen. Der Lizenztyp wird von Hypertherm bestimmt und kann in der geltenden Lizenzkennung angegeben werden.

16. „Lizenziertes Material“ oder „Lizenzmaterial“ bezeichnet Software, Zusatzmaterial und Benutzerdokumentation, die (a) durch Klicken auf die Schaltfläche „Ich stimme zu“ oder einen anderen mit dieser Vereinbarung verbundenen Button oder Mechanismus oder durch anderweitige Angabe der Zustimmung zu dieser Vereinbarung heruntergeladen werden, (b) zusammen mit dieser Vereinbarung geliefert werden oder (c) anderweitig dieser Vereinbarung beiliegen, vorausgesetzt, dass (i) im Falle von Software die Software in einer entsprechenden Lizenzkennung identifiziert ist, und (ii) der Lizenznehmer die anfallenden Gebühren bezahlt hat (und diese auch kontinuierlich zahlt). Lizenzierte Materialien umfassen auch zusätzliche Materialien und Benutzerdokumentationen, die Hypertherm dem Lizenznehmer zur Verwendung mit der im Rahmen dieser Vereinbarung lizenzierten Software zur Verfügung stellt, sofern es keine separaten Bedingungen für solche Materialien gibt, die von Hypertherm festgelegt wurden. Lizenzierte Materialien umfassen ohne Einschränkung alle Fehlerkorrekturen, Patches, Service Packs und Updates sowie neue Versionen der Lizenzierten Materialien, die Hypertherm dem Lizenznehmer unter der dann geltenden Lizenz des Lizenznehmers zur Verfügung stellt. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Verfügbarkeit von Updates und neuen Versionen zusätzlichen Gebühren, der Wartung oder den Abonnementprogrammbedingungen unterliegen kann. Darüber hinaus umfasst das Lizenzmaterial ohne Einschränkung alle früheren Versionen und andere Hypertherm-Materialien, die der Lizenznehmer gemäß der Wartungs- oder Abonnementprogrammbedingungen erhält oder behält, jedoch nur so lange und in dem Umfang, wie dies durch die Wartungsperiode oder die Abonnementprogrammbedingungen ausdrücklich zulässig ist. Ungeachtet des Vorstehenden (oder einer anderen Bestimmung dieser Vereinbarung) schließt Lizenzmaterial in allen Fällen ausgeschlossenes Material aus.

17. „Lizenznehmer“ bezeichnet (a) das Unternehmen oder eine andere juristische Person, für die Hypertherm-Materialien erworben werden, wenn die Hypertherm-Materialien im Namen einer solchen Person erworben werden (z. B. durch einen Mitarbeiter, einen unabhängigen Auftragnehmer, oder einen anderen bevollmächtigten Vertreter) oder (b) wenn es keine solche Einrichtung gibt, die Person, die diese Vereinbarung akzeptiert (z. B. durch Auswahl der Schaltfläche „Ich stimme zu“ oder einer anderen Schaltfläche oder eines anderen Mechanismus im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder durch anderweitige Angabe der Zustimmung zu dieser Vereinbarung, oder durch Installation, Herunterladen, Zugriff oder anderweitiges Kopieren oder Verwenden des Hypertherm-Materials oder eines Teils davon). Zur Klarstellung: „Lizenznehmer“ bezieht sich nur auf eine einzelne, speziell identifizierte juristische oder natürliche Person und schließt keine Tochtergesellschaften oder angeschlossenen Unternehmen einer solchen juristischen oder natürlichen Person oder eine andere verbundene Person ein.

18. „Interner Geschäftsbedarf des Lizenznehmers“ bezeichnet in Bezug auf das Lizenzmaterial die Nutzung dieses Lizenzmaterials (und seiner Merkmale und Funktionen) durch das eigene Personal des Lizenznehmers, um die internen Anforderungen des Unternehmens des Lizenznehmers im normalen Geschäftsbetrieb zu erfüllen, vorausgesetzt, dass der interne Geschäftsbedarf in keinem Fall die Bereitstellung dieses Lizenzmaterials (oder seiner Merkmale oder Funktionen) an Dritte umfasst.

19. „Wartung“ ist das im Allgemeinen von Hypertherm angebotene Programm, in dessen Rahmen Hypertherm (unter anderem) Updates für neue Versionen von Hypertherm-Materialien bereitstellt. Die Wartung ist nicht unbefristet und zeitlich begrenzt.

20. „Netzwerkbasis“ bezeichnet eine Computerumgebung, die einen Computer umfasst, der als Dateiserver fungiert und es ermöglicht, das auf diesem Computer installierte Lizenzmaterial hochzuladen und auf anderen Computern zu installieren und zu bedienen, anzuzeigen oder anderweitig von dort aus über eine lokale Netzwerkverbindung oder über eine VPN-Verbindung zuzugreifen, sofern die VPN-Anforderungen erfüllt sind.

21. „Zulässige Anzahl“ bezeichnet eine maximale Anzahl (z. B. Anzahl der autorisierten Benutzer, Anzahl der gleichzeitigen Benutzer, Anzahl der Computer, Sitzungen usw.), die für eine Lizenz des Lizenzmaterials und für den Lizenztyp, der mit dieser Lizenz verbunden ist, gilt. Diese Anzahl wird von Hypertherm festgelegt und kann in der geltenden Lizenzkennung angegeben werden.

22. „Persönliche Lernzwecke“ (i) persönliches Lernen als Student oder (ii) im Falle einer Person, die kein Student ist, persönliches Lernen, ausgenommen (a) Präsenz- oder Online-Unterricht in einem Studiengang, der zu einem akademischen Grad oder Zertifikat führt, und (b) Lernen im Zusammenhang mit kommerziellen, beruflichen oder anderen gewinnorientierten Zwecken.

23. „Personal“ bezeichnet (a) einzelne Mitarbeiter des Lizenznehmers und (b) einzelne Personen, die unabhängige Auftragnehmer sind, die in den Räumlichkeiten des Lizenznehmers arbeiten und die das Lizenzmaterial nur auf Computern installieren und darauf zugreifen, die sich im Eigentum des Lizenznehmers befinden oder von ihm geleast und kontrolliert werden.

24. „Vorgängerversionen“ bezeichnet in Bezug auf jede zu diesem Zeitpunkt aktuelle Version der Lizenzmaterialien eine frühere Version der Lizenzmaterialien, für die die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Version eine Nachfolge- oder Ersatzversion darstellt (wie von Hypertherm festgelegt).

25. „Wiederverkäufer“ bezeichnet einen Vertriebspartner oder Wiederverkäufer, der direkt oder indirekt von Hypertherm autorisiert ist, authentische Hypertherm-Materialien an den Lizenznehmer zu vertreiben.

26. „Dienstleistungen“ bezeichnet Dienstleistungen (einschließlich der Ergebnisse von Dienstleistungen), die von Hypertherm erbracht oder zur Verfügung gestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Supportdienstleistungen, Speicher-, Simulations- und Testdienstleistungen, Schulungen und andere Leistungen.

27. „Dienstleistungsbedingungen“ bezeichnet die Bedingungen für Dienstleistungen, die an einem Ort dargelegt sind, an dem ein Benutzer solche Dienstleistungen bestellen oder sich dafür registrieren kann oder die im Zusammenhang mit der Bestellung oder Registrierung für solche Dienstleistungen angezeigt werden (z. B. eine Webseite).

28. „Software“ bezeichnet die Bedingungen für Dienste, die an einem Ort dargelegt sind, an dem ein Benutzer solche Dienste bestellen oder sich dafür registrieren kann oder die im Zusammenhang mit der Bestellung oder Registrierung für solche Dienste angezeigt werden (z. B. eine Webseite).

29. „Standalone-Basis“ bedeutet, (i) dass Lizenzmaterial auf einem einzigen Computer installiert ist und (ii) dass Lizenzmaterial nicht auf einem anderen Computer installiert oder betrieben, angezeigt oder anderweitig von einem anderen Computer aus oder über einen anderen Computer (z. B. über eine Netzwerkverbindung jeglicher Art) aufgerufen werden kann.

30. „Student“ bezeichnet eine natürliche Person, die (i) zum Zeitpunkt der Installation der Lizenzmaterialien (a) an einer anerkannten Bildungseinrichtung, die akademische Grade oder Zertifikate vergibt, für drei (3) oder mehr Kreditstunden in einem Studiengang, der zu einem akademischen Grad oder Zertifikat führt, oder (b) in einem neun (9) Monate oder länger dauernden Zertifikatsprogramm eingeschrieben ist und (ii) auf Anfrage von Hypertherm einen Nachweis über diese Einschreibung vorlegen kann.

31. „Abonnement“ ist ein nicht unbefristeter und zeitlich begrenzter Zugriff auf Hypertherm-Materialien.

32. „Abonnementprogrammbedingungen“ bezeichnet die Bedingungen für Abonnements, die von Hypertherm in den After Sales-Abonnementrichtlinien festgelegt sind.

33. „Ergänzende Materialien“ bezeichnet andere Materialien als Software und die zugehörige Benutzerdokumentation, die von Hypertherm zur Verwendung mit der Software vertrieben oder zur Verfügung gestellt werden. Ergänzende Materialien umfassen unter anderem (a) Inhalte wie Musterzeichnungen und -designs (z. B., Teile eines Jobs, die programmiert werden sollen), (b) Standard-Roboter- und Werkzeugbibliotheken und Standardprozessoren, (c) Tools zur Darstellung der Ergebnisse der Software, wie z. B. Schriftarten, und (d) Entwicklungsmaterialien, Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs) und andere ähnliche Entwicklermaterialien (einschließlich API-Informationen).

34. „Gebiet“ (a) bezeichnet das Land, die Länder oder die Gerichtsbarkeit(en), die in der Lizenzkennung angegeben sind, oder (b) wenn keine solche Lizenzkennung vorliegt oder kein Land oder keine Gerichtsbarkeit in der Lizenzkennung angegeben ist, das Land, in dem der Lizenznehmer eine Lizenz für die Hypertherm-Materialien erwirbt. Wenn in der Lizenzkennung ein Mitgliedsland der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation angegeben ist oder der Lizenznehmer die Hypertherm-Materialien dort erwirbt, bezeichnet „Gebiet“ alle Länder der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation.

35. „Deinstallation“ bedeutet, eine Kopie der Hypertherm-Materialien von einer Festplatte oder einem anderen Speichermedium zu entfernen oder zu deaktivieren oder auf andere Weise eine Kopie der Hypertherm-Materialien zu vernichten oder unbrauchbar zu machen.

36. „Update“ bezeichnet eine vollständige kommerzielle Version der Lizenzmaterialien, die (a) ein Nachfolger oder Ersatz für eine gültige vorherige Version ist (und Fehlerkorrekturen, Patches, Service Packs und neue Versionen enthalten kann, die die Funktionen oder Funktionalitäten der vorherigen Version verbessern oder ergänzen können) oder eine andere Version des Lizenzmaterials, die (b) einem Lizenznehmer zur Verfügung gestellt wird, der zuvor die gültige vorherige oder andere Version von Hypertherm lizenziert hat, und (c) für die Hypertherm in der Regel eine separate Gebühr erhebt oder die sie den Kunden im Rahmen von Abonnement oder Wartung zur Verfügung stellen. Ob Hypertherm-Materialien ein Update sind und ob der Lizenznehmer die Voraussetzungen erfüllt hat, bestimmte Hypertherm-Materialien als Update zu lizenzieren, wird von Hypertherm bestimmt.

37. „Benutzerdokumentation“ bezeichnet die Erläuterungen oder Anleitungen für die Software oder die Zusatzmaterialien (einschließlich Materialien zur Verwendung der Software oder der Zusatzmaterialien) in gedruckter oder elektronischer Form, die Hypertherm oder ein Wiederverkäufer in die Software oder die Zusatzmaterialien (oder die Verpackung der Software oder der Zusatzmaterialien) integriert oder seinen Kunden auf andere Weise zur Verfügung stellt, wenn oder nachdem diese Kunden die Software oder die Zusatzmaterialien lizenzieren, erwerben oder installieren.

38. „VPN-Anforderungen“ bedeutet, (i) dass auf das Lizenzmaterial über ein sicheres virtuelles privates Netzwerk („VPN“) zugegriffen wird; (ii) dass die maximale Anzahl gleichzeitiger Benutzer, die auf das Lizenzmaterial zugreifen (auf Netzwerkbasis oder über das VPN), die Zulässige Anzahl zu keinem Zeitpunkt überschreitet; (iii) dass alle Kopien des Lizenzmaterials ausschließlich in Verbindung mit der technischen Schutzvorrichtung (falls vorhanden), die mit dem Lizenzmaterial geliefert wird, installiert und genutzt wird; und (iv) dass die VPN-Verbindung sicher ist und den aktuellen Industriestandards für Verschlüsselung und Schutzmechanismen entspricht.

Anhang B:

Lizenzarten

1. Standalone(Einzel-)Lizenz. Wenn die Lizenzkennung den Lizenztyp als „Standalone-Lizenz“ oder als „Einzellizenz“ angibt, kann der Lizenznehmer eine einzige primäre Kopie der spezifischen Version des Lizenzmaterials, die in der geltenden Lizenzkennung angegeben ist, auf einem (1) Computer auf Standalone-Basis installieren und den Zugriff auf diese primäre Kopie des Lizenzmaterials ausschließlich für das Personal des Lizenznehmers und ausschließlich für den internen Geschäftsbedarf des Lizenznehmers gewähren. Der Lizenznehmer kann auch eine einzelne zusätzliche Kopie dieses Lizenzmaterials auf einem (1) zusätzlichen Computer auf Standalone-Basis installieren, vorausgesetzt, dass (i) auf diese zusätzliche Kopie des Lizenzmaterials ausschließlich von derselben Person zugegriffen wird wie auf die primäre Kopie; (ii) diese Person der Lizenznehmer (wenn es sich bei dem Lizenznehmer um eine natürliche Person handelt) oder ein Mitarbeiter des Lizenznehmers ist; (iii) diese Person ausschließlich auf die zusätzliche Kopie zugreift, um Arbeiten außerhalb des üblichen Arbeitsorts dieser Person auszuführen und ausschließlich für den internen Geschäftsbedarf des Lizenznehmers; und (iv) die primären und zusätzlichen Kopien nicht gleichzeitig aufgerufen werden. Eine Standalone(Einzel-)Lizenz wird entweder für eine unbefristete oder vorübergehende Laufzeit aktiviert oder unterliegt den Abonnementprogrammbedingungen, abhängig vom Lizenztyp, wie in der Lizenzkennung definiert, sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist.

2. Einzellizenz für mehrere Sitzplätze. Wenn die Lizenzkennung den Lizenztyp als „Multi-Seat-Standalone-Lizenz“ (Einzellizenz für mehrere Sitzplätze) angibt, darf der Lizenznehmer primäre Kopien der spezifischen Version des Lizenzmaterials, die in der geltenden Lizenzkennung angegeben sind, auf bis zu der Zulässigen Anzahl von Computern auf Standalone-Basis installieren und den Zugriff auf diese Kopien des Lizenzmaterials ausschließlich dem Personal des Lizenznehmers und ausschließlich für den internen Geschäftsbedarf des Lizenznehmers gewähren. Der Lizenznehmer kann auch zusätzliche Kopien dieses Lizenzmaterials auf zusätzlichen Computern bis zur Zulässigen Anzahl von Computern auf Standalone-Basis installieren, vorausgesetzt, dass (i) auf jede zusätzliche Kopie dieses Lizenzmaterials ausschließlich von derselben Person zugegriffen wird wie auf die primäre Kopie; (ii) diese Person der Lizenznehmer (wenn es sich bei dem Lizenznehmer um eine natürliche Person handelt) oder ein Mitarbeiter des Lizenznehmers ist; (iii) diese Person ausschließlich auf die zusätzliche Kopie zugreift, um Arbeiten außerhalb des üblichen Arbeitsorts dieser Person auszuführen und ausschließlich für den internen Geschäftsbedarf des Lizenznehmers; und (iv) die primären und zusätzlichen Kopien nicht gleichzeitig aufgerufen werden. Die Multi-Seat-Standalone-Lizenz wird entweder für eine unbefristete oder vorübergehende Laufzeit aktiviert oder unterliegt den Abonnementprogrammbedingungen, abhängig vom Lizenztyp, wie in der Lizenzkennung definiert, sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist.

3. Netzwerklizenz. Wenn die Lizenzkennung den Lizenztyp für das lizenzierte Material als „Netzwerklizenz“ angibt, darf der Lizenznehmer Kopien der spezifischen Version des lizenzierten Materials, die in der geltenden Lizenzkennung angegeben ist, auf einem Computer installieren und den Zugriff auf dieses lizenzierte Material auf mehreren Computern, auf Netzwerkbasis, ausschließlich durch die Mitarbeiter des Lizenznehmers und ausschließlich für den internen Geschäftsbedarf des Lizenznehmers gestatten, jedoch nur solange die maximale Anzahl gleichzeitiger autorisierter Benutzer die Zulässige Anzahl autorisierter Benutzer oder andere vom Hypertherm License Manager (falls vorhanden) festgelegte Grenzen nicht überschreitet. Der Lizenznehmer kann nach Wahl des Lizenznehmers auch das Lizenzmaterial auf einem Hot Backup-Server installieren; vorausgesetzt, dass der Lizenznehmer nur während des Zeitraums auf das Lizenzmaterial auf dem Hot Backup-Server zugreifen darf, und nur solange die primär installierte Kopie des Lizenzmaterials unbrauchbar ist, und nur unter denselben Bedingungen wie für die primär installierte Kopie. Ein „Hot-Backup-Server“ bezeichnet einen Dateiserver-Computer, auf dem eine zweite Kopie der Software und des Zusatzmaterials installiert ist, der jedoch nicht zugänglich sein darf, es sei denn, die primär installierte Kopie der Software und des Zusatzmaterials ist unbrauchbar und nur solange, wie diese primär installierte Kopie unbrauchbar ist. Eine Netzwerklizenz wird entweder für eine unbefristete oder vorübergehende Laufzeit aktiviert oder unterliegt den Abonnementprogrammbedingungen, abhängig vom Lizenztyp, wie in der Lizenzkennung definiert, sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist.

4. Standalone(Einzel-)Ausbildungslizenz. Wenn die Lizenzkennung den Lizenztyp als „Standalone(Einzel)-Ausbildungslizenz“ angibt, darf der Lizenznehmer eine Kopie der spezifischen Version des Lizenzmaterials, die in der geltenden Lizenzkennung angegeben ist, auf Standalone-Basis auf einem (1) Computer installieren, vorbehaltlich bestimmter funktionaler Einschränkungen, die in Kapitel 6.3 (Betroffene Daten) beschrieben sind, und den Zugriff auf diese Kopie des Lizenzmaterials ausschließlich folgenden Personen gestatten; (a) Fakultäten und Studenten, wenn der Lizenznehmer eine Bildungseinrichtung ist, die akademische Grade oder Zertifikate vergibt (und solche Studenten gelten für die Zwecke der eigenständigen (Einzel-)Lizenz als Personal des Lizenznehmers), oder (b) Studenten, wenn der Lizenznehmer ein Student ist; oder (c) Fakultäten, wenn der Lizenznehmer eine Fakultät ist, jeweils ausschließlich zu Bildungszwecken. Eine Standalone(Einzel)-Ausbildungslizenz, bei der der Lizenznehmer eine Bildungseinrichtung ist, die akademische Grade oder Zertifikate vergibt, wird entweder für eine unbefristete oder befristete Laufzeit aktiviert oder unterliegt den Abonnementprogrammbedingungen, je nach Lizenztyp, wie in der Lizenzkennung definiert, sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist. Eine Standalone(Einzel)-Ausbildungslizenz, bei der der Lizenznehmer ein Student ist, hat eine feste Laufzeit, die in der geltenden Lizenzkennung angegeben ist, oder, falls keine solche Laufzeit angegeben ist, eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten ab Installation oder, im Falle einer kostenlos gewährten Lizenz, für eine von Hypertherm schriftlich genehmigte andere Laufzeit oder wird entweder für eine unbefristete oder vorübergehende Laufzeit aktiviert oder unterliegt den Abonnementprogrammbedingungen, je nach Lizenztyp, wie in der Lizenzkennung definiert, sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist. Eine Standalone(Einzel)-Ausbildungslizenz, bei der der Lizenznehmer eine Fakultät ist, gilt für eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten, im Falle einer kostenlos gewährten Lizenz, oder wird entweder für eine unbefristete oder befristete Laufzeit aktiviert oder unterliegt den Abonnementprogrammbedingungen, je nach Lizenztyp, wie durch die Lizenzkennung definiert, sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist.

5. Standalone-Ausbildungslizenz für mehrere Plätze. Wenn die Lizenzkennung den Lizenztyp als „Standalone-Ausbildungslizenz für mehrere Plätze“ angibt, kann der Lizenznehmer Kopien der spezifischen Version des Lizenzmaterials, die in der geltenden Lizenzkennung angegeben sind, auf bis zu der Zulässigen Anzahl von Computern auf Standalone-Basis installieren, vorbehaltlich bestimmter funktionaler Einschränkungen, die in Kapitel 6.3 (Betroffene Daten) beschrieben sind, und den Zugang zu solchen Kopien des lizenzierten Materials ausschließlich Studenten (und solche Studenten gelten als „Personal“ des Lizenznehmers für die Zwecke der Standalone-Ausbildungslizenz für mehrere Plätze) und der Fakultät an Bildungseinrichtungen, die akademische Grade oder Zertifikate vergeben, ausschließlich zu Bildungszwecken und nur an und von Orten, die nicht zu kommerziellen, beruflichen oder gewinnorientierten Zwecken betrieben werden, gewähren. Eine Standalone-Ausbildungslizenz für mehrere Plätze wird entweder für eine unbefristete oder vorübergehende Laufzeit aktiviert oder unterliegt den Abonnementprogrammbedingungen, je nach Lizenztyp, wie in der Lizenzkennung definiert, sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist.

6. Netzwerk-Ausbildungslizenz. Wenn die Lizenzkennung den Lizenztyp als „Netzwerk-Ausbildungslizenz“ angibt, kann der Lizenznehmer Kopien der spezifischen Version des Lizenzmaterials, die in der geltenden Lizenzkennung angegeben ist, auf einem einzelnen Dateiserver-Computer installieren, vorbehaltlich bestimmter funktionaler Einschränkungen, die in Kapitel 6.3 (Betroffene Daten) beschrieben sind, und auf Netzwerkbasis auf mehreren Computern auf diese Kopien des Lizenzmaterials zugreifen, und den Zugang zu solchen Kopien des Lizenzmaterials ausschließlich Studenten (diese Studenten gelten für die Zwecke der Ausbildungsnetzlizenz als Personal des Lizenznehmers) und der Fakultät an Bildungseinrichtungen, die akademische Grade oder Zertifikate vergeben, ausschließlich zu Bildungszwecken gewähren, nur solange die maximale Anzahl gleichzeitiger autorisierter Benutzer die Zulässige Anzahl autorisierter Benutzer nicht überschreitet, und nur an und von Orten, die nicht für gewerbliche Zwecke, berufliche oder gewinnorientierte Zwecke betrieben werden. Eine Netzwerk-Ausbildungslizenz gilt für eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten, im Falle einer kostenlos gewährten Lizenz, oder wird entweder für eine unbefristete oder befristete Laufzeit aktiviert oder unterliegt den Abonnementprogrammbedingungen, je nach Lizenztyp, wie in der Lizenzkennung definiert, sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist.

7. Persönliche Ausbildungslizenz. Wenn die Lizenzkennung den Lizenztyp „Persönliche Ausbildungslizenz“ in der geltenden Lizenzkennung angibt, kann der Lizenznehmer eine Kopie der spezifischen Version des Lizenzmaterials, die in der geltenden Lizenzkennung angegeben ist, auf einem (1) Computer installieren, vorbehaltlich bestimmter funktionaler Einschränkungen, die in Abschnitt 6.3 (Betroffene Daten) beschrieben sind, und den Zugriff auf diese Kopie des Lizenzmaterials ausschließlich dem Lizenznehmer als Einzelperson gewähren, und zwar ausschließlich für persönliche Lernzwecke und nur an und von Orten, die keine Labore oder Klassenzimmer sind und nicht zu kommerziellen, beruflichen oder gewinnorientierten Zwecken betrieben werden. Eine Persönliche Standalone-Ausbildungslizenz gilt für eine feste Laufzeit, die in der geltenden Lizenzkennung angegeben ist. Wenn keine solche Frist angegeben ist, beträgt die Frist zwölf (12) Monate ab Installation.

8. Evaluierung/Demonstration/Test. Wenn Hypertherm den Lizenztyp in der geltenden Lizenzkennung als „Demonstration“, „Evaluierung“, „Test“, „nicht zum Weiterverkauf“ oder „NFR“-Version (jeweils eine „Auswertungslizenz“) angibt, kann der Lizenznehmer eine Kopie der spezifischen Version des Lizenzmaterials, die in der geltenden Lizenzkennung angegeben ist, auf einem (1) Computer auf Standalone-Basis installieren, vorbehaltlich bestimmter funktionaler Einschränkungen, die in Kapitel 6.3 (Betroffene Daten) beschrieben sind, und Zugriff auf eine solche Kopie des Lizenzmaterials, ausschließlich dem Personal des Lizenznehmers und ausschließlich zu Evaluierungszwecken gewähren, jedoch nur solange die maximale Anzahl gleichzeitiger autorisierter Benutzer eins (1) nicht überschreitet und nur vom Arbeitsort des Lizenznehmers aus. Eine Evaluierungslizenz gilt für eine bestimmte Laufzeit, die in der geltenden Lizenzkennung angegeben ist. Wenn keine solche Frist angegeben ist, beträgt die Frist dreißig (30) Tage ab Installation oder wie anderweitig schriftlich von Hypertherm genehmigt.

9. Sitzungsspezifische Netzwerklizenz. Wenn die Lizenzkennung den Lizenztyp als „Sitzungsspezifische Netzwerklizenz“ angibt, darf der Lizenznehmer eine (1) Kopie der spezifischen Version des lizenzierten Materials, die in der geltenden Lizenzkennung angegeben ist, auf einem Computer installieren und den Zugriff auf dieses lizenzierte Material von mehreren Computern über eine unterstützte Virtualisierungsanwendung auf Netzwerkbasis ausschließlich dem Personal des Lizenznehmers und ausschließlich für den internen Geschäftsbedarf des Lizenznehmers gestatten, jedoch nur solange die maximale Anzahl gleichzeitiger Sitzungen die Zulässige Anzahl oder andere vom Hypertherm License Manager-Tool (falls vorhanden) vorgegebene Grenzwerte nicht überschreitet. Für die Zwecke dieser Sitzungsspezifischen Netzwerklizenz (a) ist eine „Sitzung“ definiert als ein einziger interaktiver Informationsaustausch zwischen zwei Computern, die über eine unterstützte Virtualisierungsanwendung verbunden sind, und (b) sind „unterstützte Virtualisierungsanwendung(en)“ die Virtualisierungsanwendungen oder -methoden von Drittanbietern, die in der Benutzerdokumentation für das Lizenzmaterial ausdrücklich als von Hypertherm unterstützt gekennzeichnet sind. In Bezug auf die entsprechende unterstützte Virtualisierungsanwendung erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, alle verfügbaren Sitzungsverfolgungsmechanismen zu aktivieren, keine solchen Sitzungsverfolgungsmechanismen zu deaktivieren und alle von einem solchen Sitzungsverfolgungsmechanismus erzeugten Aufzeichnungen zu behalten. Eine sitzungsspezifische Netzwerklizenz wird entweder für eine unbefristete oder vorübergehende Laufzeit aktiviert oder unterliegt den Abonnementprogrammbedingungen, abhängig vom Lizenztyp, wie in der Lizenzkennung definiert, sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist.